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Dießen: Boote, Zelte und Caravans müssen weg

Dießen

Boote, Zelte und Caravans müssen weg

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    Das Gelände nördlich des Strandbades wird von der Segelgemeinschaft Augsburg genutzt. Allerdings nicht so, wie es vom Landratsamt Landsberg genehmigt ist. Daher erließ die Behörde jetzt eine Nutzungsuntersagung. Boote, Zelte und Campingwagen müssen dort bis spätestens 1. März entfernt werden.
    Das Gelände nördlich des Strandbades wird von der Segelgemeinschaft Augsburg genutzt. Allerdings nicht so, wie es vom Landratsamt Landsberg genehmigt ist. Daher erließ die Behörde jetzt eine Nutzungsuntersagung. Boote, Zelte und Campingwagen müssen dort bis spätestens 1. März entfernt werden. Foto: Dieter Schöndorfer

    Bis 1. März hat die Segelgemeinschaft Augsburg (SGA) Zeit: Bis dahin muss sie ihr Gelände in St. Alban geräumt haben. Caravans, Boote und Zelte müssen bis dahin verschwunden sein. Das hat jetzt das Landratsamt verfügt und eine Nutzungsuntersagung und Beseitigungsanordnung erlassen.

    Im Hintergrund schwelt ein langwieriger und alter Streit zwischen Marktgemeinde Dießen, der Stadt Augsburg und der SGA. Die Stadt verwaltet das Grundstück, das einer Stiftung gehört. Auf dem nördlichen Teil befinden sich ein Campingplatz und das Seerestaurant. Auf der Südseite gab es neben den Anlagen des Segelclubs bis vor einigen Jahren ebenfalls einen Platz für Dauercamper, der jedoch nach Auffassung der

    So erwirkte die Marktgemeinde zunächst, dass dieser Campingplatz geschlossen wurde. Auf diesem Areal sollte ein Bootshaus für die Ruderer des Ammersee-Gymnasiums errichtet und ein freier Zugang zum

    Schließlich rollte die Gemeinde 2008 das Bebauungsplanverfahren neu auf und erließ 2015 eine entsprechende Satzung. Diese legt fest, dass das Grundstück eine Grünfläche sein soll. Bürgermeister Herbert Kirsch: „Wir hatten und haben immer noch das Ziel, den Bürgern eine offen zugängliche Badestelle zu schaffen.“ Die Segler wiederum zogen gegen den Bebauungsplan vor Gericht. Eine Entscheidung ist für dieses Jahr angekündigt.

    Helmut Settele, Vorsitzender der SGA, bestätigt gegenüber dem LT den Zugang der Nutzungsuntersagung. Er will den Bescheid so auch nicht akzeptieren. Er bedauere zudem, dass es derzeit keinen Kontakt zur Marktgemeinde Dießen gibt. Die Beseitigungsanordnung des Landratsamtes könne er dagegen nicht akzeptieren: „Die Unterlagen liegen bereits bei unserem Anwalt.“ Das sei der notwendige Schritt, wenngleich er wiederholt betont: „Grundsätzlich sind wir an einer für alle Seiten zufriedenstellenden Lösung interessiert.“ Wie die seiner Meinung nach aussehen könnte, dazu wollte er sich nicht äußern.

    Bürgermeister Kirsch sieht die Haltung der Gemeinde durch den Bescheid bestätigt: „Das ist eine unerlaubte Nutzung und nicht genehmigt.“ Er hofft auch, dass das Gerichtsurteil nicht mehr allzu lange auf sich warten lässt: „Dann wissen wir auch, welchen Anspruch die SGA hat.“ Die Gemeinde jedenfalls werde keine Zugeständnisse in der Geschichte machen. Kirsch: „Der Platz muss der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden.“

    Die Forderung nach einem öffentlichen Strand erheben jetzt auch rund 150 Bürger in einem offenen Brief an die Gemeinde. Das haben Peter Augsdörfer und Claudio Franchi mitgeteilt. Anlass dafür ist, dass die Verwaltung die an die Einwohner ausgegebenen Schlüssel für einen zeitlich unbegrenzten Zugang zum Strandbad St. Alban zurückgefordert hatte. Dies hatte hohe Wellen geschlagen. Es gäbe zwar zwei schöne Strandbäder (St. Alban und Riederau), diese seien aber nur eingeschränkt zugänglich, heißt es in dem Brief. „Sowohl am frühen Morgen wie auch am Abend wollen viele Menschen noch baden und die Atmosphäre am See genießen“ heißt es da. Etwa 1000 Einwohner, so schätzen sie, seien von dem Schlüssel-Einzug betroffen, den die Gemeinde mit der ungeklärten Haftung außerhalb der Öffnungszeiten begründet. Allerdings sei die Haftung, so glauben sie, auch bisher schon zu den Öffnungszeiten nicht gegeben. Also müsste bei einer Ausweitung der Öffnungszeiten, wie von Bürgermeister Kirsch einmal vorgeschlagen, mehr Personal zur Verfügung stehen. Das würde höhere Kosten verursachen. Diese, so befürchten die Verfasser des offenen Briefes, könnten dem Gemeinderat aber am Ende zu hoch sein. Die Folge könnten am Ende sogar verkürzte Öffnungszeiten sein.

    Daher möchten die Unterzeichner des Briefes, dass die Gemeinde den Vorgang noch einmal prüfen lässt. Zum Teil sei dies bereits geschehen, sagt Geschäftsstellenleiter Karl-Heinz Springer: „Ich habe mit den Stadtwerken Landsberg gesprochen, die ähnliche Probleme und Erfahrungen mit dem Inselbad gemacht haben.“ Auch mehrere Anwälte, die Bayerische Verwaltungsschule, die unter anderem Bademeister ausbilde, und der Kommunale Unfallversicherungsverband seien zur Beratung hinzugezogen worden – und hätten die Bedenken der Gemeinde überwiegend geteilt. Bürgermeister Herbert Kirsch zeigt Verständnis für die Wünsche der Briefeschreiber: „Ich hab als Dauer-Badegast ja selbst ein großes Interesse an einer zufriedenstellenden Lösung.“

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