Der Schulunterricht hat wieder begonnen, trotz Corona. Natürlich mit Hygienekonzepten und Abstandsregeln, doch die Schüler dürfen immerhin wieder in die Klassenzimmer. Aber wie sieht es eigentlich mit den Turnhallen aus? Beim Sport in Klassenstärke ist die Ansteckungsgefahr bekanntlich deutlich höher als bei Wurzelziehen und Deklinieren.
Michael Piazolo (Freie Wähler), der bayerische Kultusminister, hat schon am 19. Juni den Schulsport wieder erlaubt. Aber damals nur mit Einschränkungen: Ein Hygieneplan des Gesundheitsministeriums schrieb Auflagen wie bei den Sportvereinen vor. Dazu gehörten 1,5 Meter Mindestabstand, höchstens 60 Minuten Sport am Stück und ausgiebiges Lüften, bevor die nächste Klasse kommt. Inzwischen ist die Sache aber etwas komplizierter geworden.
Für den Schulsport gelten eigene Corona-Vorschriften
Das Kultusministerium hat für die Schulen einen Drei-Stufen-Plan erstellt, der sich am Infektionsgeschehen des Landkreises orientiert. Für den Sportunterricht gibt es zwar eigene Regeln, sie orientieren sich aber am gleichen Stufen-Plan.
Haben sich innerhalb der vergangenen sieben Tage weniger als 35 Menschen pro 100.000 Einwohner infiziert, müssen sich Schüler und Lehrer beim Sport lediglich an den Hygieneplan ihrer Schule halten. Der kann ganz verschiedene Maßnahmen umfassen wie Abstand halten, Lüften oder Desinfizieren. Einige Schulen setzen auch Raumluftreiniger ein.
Bei steigender Infektionszahl sind Masken und Sicherheitsabstand Pflicht
Bei bis zu 49 Infektionen pro 100.000 Einwohner im Landkreis darf der Sportunterricht zwar weiterhin stattfinden, aber nur unter zwei Bedingungen, die für alle Schulen gleich gelten: Die Schüler müssen einen Mund-Nasen-Schutz tragen und mindestens 1,5 Meter Sicherheitsabstand zueinander halten.
Mit dieser Vorschrift sind besonders anstrengende Sportarten praktisch verboten, weil bei ihnen eine Maske nicht zumutbar wäre. Außerdem sind viele Mannschaftsspiele nicht mehr möglich, weil die Spieler sich gegenseitig nicht zu nahe kommen dürfen – für Fußball oder Basketball beispielsweise ein K.-o.-Kriterium.
Für Grundschulklassen gelten die Maßnahmen erst bei hohen Infektionszahlen
Grundschulklassen sind von diesen Einschränkungen allerdings nicht betroffen. Hier müssen die Sportlehrer weiterhin nur darauf achten, dass der Hygieneplan eingehalten wird, den Schule und Gesundheitsamt beschlossen haben.
Ab 50 Ansteckungen pro 100.000 Einwohner im Landkreis gilt die Masken- und Abstandspflicht auch für Schüler der ersten bis vierten Klassen. Für die höheren Jahrgänge ändert sich hingegen nichts, sie müssen keine zusätzlichen Auflagen erfüllen.
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