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Bebauungsplan: Damit jeder an den See kann

Bebauungsplan

Damit jeder an den See kann

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    Der Ammersee verlandet in seinen Uferbereichen und diese so entstandenen Flächen gehören, wie der See selbst, dem Freistaat, vertreten durch die Schlösser- und Seenverwaltung. Rund 18 Hektar seien so im Uferbereich des Bebauungsplanes „Seestraße-Ost“, entstanden, führte ein Schondorfer Bürger bei der öffentlichen zweiten Auslegung des Bebauungsplanentwurfes an. Die Verlandungsflächen kommen derzeit aber ausschließlich den 20 Anliegern zugute, schreibt der Bürger in seiner Einwendung. Er möchte aber, dass die Allgemeinheit diese Fläche nutzen kann und das in der Bayerischen Verfassung verankerte Recht auf freien Seezugang von den Behörden umgesetzt wird.

    Im Luftbild ist tatsächlich ein großes Dreieck und ein vergrößerter Uferbereich erkennbar. Entwickelt wird derzeit von der Gemeinde auch ein einfacher Bebauungsplan für die Seeufergrundstücke entlang der Seestraße vom Augsburger Badeplatz im Norden bis in den Seeuferweg hinein im Süden.

    Bürgermeister Alexander Herrmann (Grüne) erläuterte, dass eine Nachfrage ergeben habe, dass die der Schlösser- und Seenverwaltung Pachtverträge mit den Eigentümern der Seegrundstücke abgeschlossen habe. Als Grund sei der fehlende Seezugang für die Allgemeinheit angegeben worden. Stadtplaner Andreas Berchtold vom Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München sagte, dass es sich bei den Zuwegungen zum See um Privatgrundstücke handle. Für einen öffentlichen Zugang müsste daher sogar enteignet werden, merkte er an. Ein Vorkaufsrecht für die Wege sollte sich die Gemeinde aber sichern, schlug Wolfgang Schraml vor. Der Freistaat habe im Uferbereich ohnehin ein allgemeines Vorkaufsrecht auf alle Grundstücke, meinte Herrmann. Ob eine zusätzliche Vorkaufssatzung erlassen werden kann, soll geprüft werden.

    Thomas Betz brachte einen alten, angeblichen Pachtvertrag der Gemeinde für einen Weg zum See ins Spiel. Dabei handele es sich aber nicht um einen Pachtvertrag, erläuterte der Bürgermeister. Vielmehr habe die Gemeinde seinerzeit ein verbrieftes Recht für zwei Familien ausgehandelt.

    Der Planer schlug vor, die Absicht des Gemeinderates in dem neuen Bebauungsplan klar darzulegen. Der Weg, der eigentlich der Gemeinde gehört, aber jetzt mit einer vertraglichen Regelung belegt sei, könne dort als öffentlicher Weg ausgewiesen werden.

    Die Vorstellung, am Ostufer einen Weg direkt am Ufer für die Allgemeinheit zu bekommen, fand Alexander Herrmann gut. Gleichwohl räumte er ein, dass es eher ein symbolischer Akt und eine Willensbekundung sei, wenn diese Absicht eines öffentlichen Seezugangs verbunden mit einer Nutzung der Verlandungsfläche für alle im Bebauungsplan hinterlegt werde. Beim Gemeinderat fand der Beschluss dennoch eine große Mehrheit.

    Weitere Eingaben aus der Bürgerversammlung betrafen die Anordnungen der Baufenster. Auf Wunsch wird ein

    Nachfragen gab es seitens der Bürger auch zum Verlauf der Überschwemmungslinie. Herrmann erklärte, dass in den Plan die amtlichen Daten vom Wasserwirtschaftsamt übernommen wurden. Einstimmig billigten die Gemeinderäte den Planentwurf mit den Änderungen. Dieser geht nun noch einmal in die öffentliche Auslegung. (rg)

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