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Auto: Diese fünf Fehler sind beim Wechsel der Auto-Versicherung zu vermeiden

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Diese fünf Fehler sind beim Wechsel der Auto-Versicherung zu vermeiden

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    Mit der richtigen Autoversicherung hoffen Halter alles abgedeckt zu haben.
    Mit der richtigen Autoversicherung hoffen Halter alles abgedeckt zu haben. Foto: Jakub Krechowicz, Adobe Stock

    Alljährlich im November bricht unter Kfz-Versicherten das Wechselfieber aus. Wer bis zum Monatsende kündigt und sich einen neuen Anbieter sucht, kann oft viel sparen. Aber Vorsicht: Ein Wechsel sollte gut überlegt werden, um am Ende nicht doch Geld draufzuzahlen.

    Denn: Ein Vergleichsportal im Internet aufrufen, die Fahrzeugdaten eingeben – und schon spuckt das Portal den Namen der günstigsten Haftpflicht- und Kasko-Versicherung aus, ganz so einfach ist es leider nicht. „Für die Wahl des Kfz-Versicherers sollte man sich richtig Zeit nehmen. Wer einen Flachbildschirm-Fernseher kauft, macht das doch auch“, sagt etwa Michael Wortberg, Versicherungsreferent bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.

    Fehler 1: Nur ein Portal nutzen

    Die meisten Verbraucher informieren sich nur auf einem kostenlosen Internet-Vergleichsportal über die verschiedenen Versicherer. Laut Stiftung Warentest sind die Gratis-Portale aber teils lückenhaft. Demnach fehlen mitunter die Konditionen großer und preisgünstiger Anbieter im Vergleich. Verbraucherschützer Wortberg empfiehlt daher, „mindestens zwei oder drei Portale für Vergleiche heranzuziehen“.

    Viele wissen nicht: Auch die Verbraucherorganisation Bund der Versicherten (BdV) und die Stiftung Warentest bieten Vergleichsrechner an (www.bundderversicherten.de, kostenlos; www.test.de, 7,50 Euro für zwei Versicherungsjahre). Die dort getroffenen Voreinstellungen entsprechen den Kriterien, die ein Vertrag aus Verbraucherschutz-Sicht erfüllen sollte. Bei anderen Portalen, die sich über Provisionen der gelisteten Versicherer finanzieren, ist das nicht unbedingt der Fall.

    Fehler 2: Nur Preise vergleichen

    „Mehrere hundert Euro im Jahr“ können bei der Kfz-Versicherung gespart werden, wie Vergleiche der Stiftung Warentest zeigen. Nur auf den Preis zu achten, wäre jedoch verkehrt. „Billig ist nicht automatisch auch besser“, warnt BdV-Expertin Bianca Boss. Vor einem möglichen Wechsel sollten daher zumindest die Versicherungsbedingungen von altem und möglichem neuen Anbieter genau verglichen werden, rät Experte Wortberg. Sein Tipp: Im Internet sind die Versicherungsbedingungen vieler Gesellschaften zu finden.

    Fehler 3: Nicht auf Rabatt-Klassen achten

    Bei selbst verursachten Schäden werden Versicherte in eine ungünstigere Schadenfreiheitsklasse eingestuft. Da sich die Rückstufungstabellen der Versicherer oft unterscheiden und der Neuanbieter vom früheren Vertragsverlauf erfährt, kann es nach einem Wechsel zu einer schlechteren Einstufung kommen, warnt der BdV. Wichtig: Auch ein sogenannter Rabattschutz im laufenden Vertrag, der eine Rückstufung nach einem selbst verschuldeten Unfall verhindert, greift nach einem Wechsel nicht, so der Verbraucherverband.

    Daher sollte vorab erfragt werden, welche Schadenfreiheitsklasse ein möglicher neuer Anbieter übernimmt. „Da haben wir schon gravierende Fälle erlebt, in denen Versicherte plötzlich 85 statt 50 Prozent der vollen Prämie nach dem Wechseln zahlen mussten“, berichtet Verbraucherschützer Wortberg. Ältere Versicherte sollten sich zudem erkundigen, ob sie ein neuer Vertragspartner unter Umständen in einen Tarif mit Beitragszuschlägen für Senioren einstufen wird.

    Fehler 4: Am falschen Ende sparen

    Ein Anbieterwechsel sollte genutzt werden, um den Vertrag auf seine Inhalte abzuklopfen. Die Stiftung Warentest rät für die Haftpflicht zu einer Deckungssumme von mindestens 50 bis 100 Millionen Euro – also zu weit mehr als der gesetzlichen Mindestdeckung von nur 7,5 Millionen Euro für Personenschäden. In der Kasko sollte der Versicherer die Leistung bei Schäden durch grobe Fahrlässigkeit – zum Beispiel Überfahren einer roten Ampel – nicht kürzen. Außerdem sollten Wildunfälle (Kollisionen mit allen Tieren, nicht nur mit Haarwild) sowie zum Beispiel Marderschäden inklusive Folgeschäden bis zu mindestens 3000 Euro eingeschlossen sein, empfiehlt die Stiftung. „Gesetzlich ist nirgendwo festgelegt, was zum Beispiel als Marderschaden versichert ist. Das sollte man in den Versicherungsbedingungen unbedingt nachlesen vor einem Vertragsabschluss“, sagt Verbraucherschützer Wortberg. Der BdV rät, auch eine sogenannte Mallorca-Police sowie einen Auslandsschadensschutz in den Vertrag einzubeziehen.

    Fehler 5: fehlender Kaskoschutz

    Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist ein gesetzliches Muss, und jeder Versicherer muss diesen Schutz auf Antrag gewähren. Für die Kasko-Versicherung gilt das nicht. Daher kann es sein, dass ein neuer Haftpflichtversicherer den gewünschten Kaskoschutz im Einzelfall verwehrt. Das geschieht der Stiftung Warentest zufolge etwa bei sehr teuren Autos oder Pkw mit hohen Typklassen. „Wem Kasko wichtig ist und wer in der Vergangenheit vielleicht schon einige Rempler verursachte, sollte sich vor Kündigung des alten Vertrags beim neuen Versicherer erkundigen, wie er damit umgehen wird“, rät Experte Wortberg.

    So kann man auch nach dem 30. November kündigen

    Die meisten Kfz-Versicherungen laufen bis zum Jahresende, sodass die Kündigung dem Anbieter spätestens am 30. November vorliegen muss. Versicherer können ihren Beitrag jedoch ab dem neuen Jahr erhöhen – und teilen dies oft im Dezember erst mit. Dann steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht innerhalb eines Monats nach Zugang des Erhöhungsschreibens zu.

    Aber Achtung: Die Preiserhöhung ab Januar ist nicht leicht zu erkennen, wenn der Kunde gleichzeitig in eine günstigere SF-Rabattklasse eingestuft wird. Dann fällt die Rechnung trotz höherem Beitrag niedriger aus. Daher sollte auf den sogenannten Vergleichsbeitrag geachtet werden, rät die Stiftung Warentest. Das ist die Summe, die der Kunde zahlen müsste, wenn die neue SF-Klasse für 2021 schon 2020 gegolten hätte. „Liegt der neue Beitrag über dem Vergleichsbeitrag, ist die Versicherung teurer geworden“, erläutert die Stiftung. Wichtig zu wissen: Manchmal ist der Vergleichsbeitrag im Kleingedruckten oder auf der Rückseite der Rechnung versteckt.

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