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Kommentar: Gerhard Schröder will sein Büro zurück und klagt – hoffentlich vergeblich

Kommentar

Gerhard Schröder will sein Büro zurück und klagt – hoffentlich vergeblich

Stefan Lange
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    Politrentner Gerhard Schröder mit seiner fünften Ehefrau Soyeon Schröder-Kim.
    Politrentner Gerhard Schröder mit seiner fünften Ehefrau Soyeon Schröder-Kim. Foto: Imago

    Es ist gut 41 Jahre her, da rüttelte ein vom Alkohol beseelter SPD-Politiker nach einem Kneipenbesuch an den Toren des Bonner Kanzleramtes und rief: „Ich will da rein.“ Damals war Gerhard Schröder 38 Jahre alt, 1998 wurde er bekanntlich der siebte Kanzler der Bundesrepublik. Gerade rüttelt Schröder wieder: Der Bundestag hat ihm de facto vor einem Jahr die Privilegien gestrichen, die ihm als Alt-Kanzler bis dahin zustanden. Dazu gehört unter anderem ein Büro in Berlin, der Niedersachse klagt nun vor Gericht und will es wiederhaben. Die Verhandlung ist für diesen Donnerstag angesetzt, es könnte möglicherweise noch am selben Tag ein Urteil geben. Egal, wie es ausfällt: Die Amtsausstattung von ehemaligen Kanzlerinnen und Kanzlern muss dringend überprüft werden. 

    Alt-Kanzler Schröder pocht auf seine Privilegien.
    Alt-Kanzler Schröder pocht auf seine Privilegien. Foto: Kay Nietfeld, dpa

    Es geht da zum einen ums Geld. Für Alt-Kanzler Gerhard Schröder zahlte der Bund von 2016 bis 2022 allein an Personal- und Reisekosten mehr als drei Millionen Euro. Hinzu kommen Ausgaben für Büroräume und -ausstattung, zu deren Höhe die Regierung keine Angaben machen kann. Es flossen also einige Millionen Euro Steuergelder an einen Mann, der schon als Kanzler ordentlich verdiente. Danach verdingte sich Schröder als Lobbyist für russisches Gas, es darf unterstellt werden, dass er sein Kanzlergehalt da noch um einiges übertraf. Ironischerweise wurde Schröders Büro vom Haushaltsausschuss des Bundestages „ruhend gestellt“, nachdem sich SPD, Grüne und FDP über die aus ihrer Sicht mangelhafte Distanzierung Schröders von Russlands Präsident Wladimir Putin sowie über seine Tätigkeiten für russische Staatskonzerne erzürnt hatten. 

    Gerhard Schröder pocht auf Gleichbehandlung – und Gewohnheitsrecht

    Wobei die Koalition ihre Entscheidung offiziell damit begründet, „dass Bundeskanzler a.D. Schröder keine fortwirkende Verpflichtung aus dem Amt mehr wahrnimmt“. Schröder hingegen vertritt vor Gericht die Auffassung, die Ruhendstellung sei rechtswidrig. Der SPD-Politiker beruft sich auf die bisherige Staatspraxis, das entstandene Gewohnheitsrecht und den Gleichbehandlungsgrundsatz nach Artikel 3 des Grundgesetzes. Alle Bundeskanzler a.D. hätten, meint Schröder, das Büro auf Lebenszeit erhalten, „ohne dass darauf abgestellt worden sei, ob und wie lange sie fortwirkende Aufgaben aus ihrem Amt wahrgenommen hätten“. Mit anderen Worten: Ich will da rein – egal, ob ich es nun brauche, oder nicht.

    Ex-Kanzler Schröder gilt als Freund von Wladimir Putin (links).
    Ex-Kanzler Schröder gilt als Freund von Wladimir Putin (links). Foto: Bernd Settnik, dpa

    Allein schon diese Attitüde weckt den Wunsch, das Gericht möge Schröders Klage abweisen. Schließlich gibt der Bund Steuergeld aus. Er ist gehalten, damit sorgsam umzugehen und es nicht an Ex-Kanzler zu verschleudern, die ihr Büro nicht zur „Abwicklung der früheren Aufgaben“ nutzen, sondern „von dort aus private Termine organisieren“ oder „Lobbyarbeit für bestimmte Interessengruppen“ betreiben, wie der Bundesrechnungshof bereits monierte. Es träfe übrigens keinen Armen, denn Schröders Anspruch auf Versorgungsleistungen ist nicht betroffen.

    Bedingungslose Vollausstattung für Altkanzler gehört abgeschafft

    Abhilfe ist nur in Sicht, wenn aus der bedingungslosen Vollausstattung für Alt-Kanzlerinnen und Alt-Kanzler eine gezielte Finanzierung wird, die sich an tatsächlichen Bedarfen orientiert. Wird das Büro nur gebraucht, um ein Buch zu schreiben? Oder geht es tatsächlich noch darum, deutsche Interessen zu vertreten? Wenn sich der Gesetzgeber an diese Aufgabe heranmacht, dann kann er in einem Aufwasch noch die Amtsausstattung von ehemaligen Bundespräsidenten in den Blick nehmen. Sie wird nach ähnlich fragwürdigen Grundsätzen ebenfalls aus Steuergeld finanziert.

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