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NPD-Verbot: Gründlich statt schnell

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NPD-Verbot: Gründlich statt schnell

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    So recht kommen sie bei der Neuauflage eines NPD-Verbotsverfahrens nicht von der Stelle, jeden Schritt sichern sie doppelt und dreifach ab. Verständlich. Zu tief sitzt noch immer der Schock über das erste Verbotsverfahren im Jahre 2003.

    Damit sich dieses Debakel nicht wiederholt, wollen die Innenminister besonders gründlich sein. Eine gemeinsame Bund-Länder-Arbeitsgruppe soll Kriterien für ein erfolgreiches Verfahren aufstellen und Material sammeln, mit dem das Verbot begründet werden kann.

    Ohnehin weiß jeder, dass sich mit einem Verbot der NPD das rechtsextremistische Gedankengut nicht in Luft auflöst und die Gefahr, die von den radikalen, gewaltbereiten Neonazis ausgeht, nicht verschwindet. Die Kameradschaften sind schon jetzt nur sehr lose mit der Partei verknüpft. Entscheidend für die Bekämpfung des braunen Terrorismus sind deshalb die anderen Beschlüsse der Innenminister, nämlich ein Abwehrzentrum beim BKA sowie eine zentrale Verbunddatei einzurichten. Die wehrhafte Demokratie sendet ein klares Signal an die rechte Szene: Wir kennen Euch, wir erfassen Euch und wir lassen Euch nicht aus dem Blick. Diese Entschlossenheit hätte man sich schon früher gewünscht.

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