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Minimale Eingriffe

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    Minimale Eingriffe
    Minimale Eingriffe

    Nicht zuletzt deshalb hat die Koalition die Reform des Mietrechtes in einem wichtigen Punkt entschärft: Anders als im Koalitionsvertrag vereinbart, tastet sie den Kündigungsschutz der Mieter nicht an. Für Vermieter gelten nach wie vor deutlich längere Kündigungsfristen.

    Der Rest ist sorgsam austariert. Auf der einen Seite stärken Union und FDP die Rechte der Mieter, indem sie das rüde „Entmieten“ für Luxussanierungen erschweren. Auf der anderen kommen sie Vermietern entgegen, die ein Haus energetisch sanieren wollen oder sich eines Mietnomaden zu erwehren haben. Dass deswegen eine Fassade mehr gedämmt oder ein Mietbetrüger mehr abgeschreckt wird, ist damit zwar noch nicht gesagt, so minimalinvasiv sind die Eingriffe ins Mietrecht. Zumindest im ersten Fall aber ist die Rechtslage jetzt klarer: Ein Mieter muss drei Monate warten, ehe er die Miete kürzt.

    Dabei hätte ein kleiner Kunstgriff genügt, um den Groll der Betroffenen zu lindern: Vermieter dürfen Renovierungskosten großzügig auf die Mieter umlegen – mit bis zu elf Prozent im Jahr. Ein Satz von acht oder neun Prozent würde vielen Mietern die Angst nehmen, dass der Klimaschutz nur mit Hilfe höherer Mieten finanziert wird.

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