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Lehman-Urteil: Im Zweifel gegen den Anleger

Lehman-Urteil

Im Zweifel gegen den Anleger

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    Michael Pohl
    Michael Pohl Foto: Fred Schöllhorn

    Der Bundesgerichtshof hat einmal mehr viele kleine Privatanleger enttäuscht, die sich von ihren Bankberatern zu unerwartet riskanten Finanzgeschäften verleitet sahen. Die Richter verweigerten in zwei beispielhaften Fällen Schadenersatz für den Totalausfall von Zertifikaten der Lehman-Bank, die zigtausendfach über den Sparkassentresen an meist unbedarfte Privatanleger verkauft wurden.

    Die Entscheidung ist zwar noch kein Grundsatzurteil für alle anhängigen Verfahren, aber es verlagert das Risiko im Zweifel auf den Anleger: Wer Finanzprodukte kauft, die er nur unzureichend versteht, kann sich im Verlustfall nicht grundsätzlich auf eine mangelnde Beratung berufen.

    In der Realität aber ist die Beratung für Privatanleger nach wie vor in sehr vielen Fällen unzureichend. Jeder Kunde muss sich bewusst darüber sein, dass ihm Banken und ihre bonusabhängigen Mitarbeiter Finanzprodukte vor allem deshalb als Anlagemöglichkeiten verkaufen wollen, um selbst Gewinn zu machen und Provisionen zu verdienen.

    Dass viele Kundenberater ihrer Berufsbezeichnung dabei nicht gerecht werden und oft Risiken oder Kosten verschweigen oder in den Hintergrund stellen, haben bislang auch die neuen Beratungsprotokolle nicht ändern können, wie Verbraucherschützer wiederholt bei Tests belegen konnten. Die Verantwortung dafür tragen nicht nur die Banken, sondern vor allem die Politik. Sie vernachlässigt den Verbraucherschutz bei Finanzprodukten seit vielen Jahren.

    Verbraucher, die Verlustrisiken meiden wollen, sollten nur Anlageformen trauen, die sie nachvollziehen können. Zertifikate, Optionen oder gar Wetten auf Währungen sind Instrumente für Profis, die für Absicherungsgeschäfte sehr sinnvoll sein mögen, aber nichts für Sparer.

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