Dass die Behörden sich im Fall Müller-Brot an Recht und Gesetz gehalten haben, steht nach allem, was man bisher weiß, außer Frage. Dass sie ihre Möglichkeiten im Sinne eines aktiven Verbraucherschutzes ausgeschöpft haben, darf allerdings bezweifelt werden. Darüber ist das letzte Wort noch nicht gesprochen.
Klar ist aber bereits etwas anderes geworden: Es ist schlichtweg ein Witz, ein Großunternehmen mit einem Umsatz in Millionenhöhe mit denselben Bußgeldern zu bedrohen wie einen kleinen Bäcker oder Metzger. Im Strafrecht orientiert sich die Höhe der Geldstrafe auch am Einkommen des Betroffenen. Warum nicht auch hier?
Zumindest fragwürdig ist es obendrein, die Kontrollhoheit bei den Kommunen zu lassen. SPD und Grüne kritisieren das mit guten Argumenten seit vielen Jahren. Erstens ist ein Landrat oder Oberbürgermeister grundsätzlich in einem besonderen Interessenkonflikt, weil es für ihn immer auch um Unternehmen und Arbeitsplätze vor Ort geht und nicht nur um Verbraucherschutz. Zweitens kann es, wenn die Materie schon so schwierig ist, nur sinnvoll sein, die staatliche Kompetenz und Verantwortung an einer Stelle zu bündeln.