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Kommentar von Winfried Züfle: Das wacklige Moratorium

Kommentar von Winfried Züfle

Das wacklige Moratorium

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    Winfried Züfle
    Winfried Züfle Foto: Wagner

    Die wacklige Rechtsgrundlage, auf der Kanzlerin Merkel und ihre Regierung die dreimonatige Stilllegung von insgesamt acht Atomkraftwerken verfügt haben, könnte sich noch zu einem Problem für die Regierung auswachsen. Es ist das gute Recht des Betreibers RWE, von einem Gericht prüfen zu lassen, ob die Entscheidung der Regierung rechtsstaatlich einwandfrei war. Die Erfolgsaussichten sind nicht einmal schlecht.

    Merkels Vorgehen war von Anfang an umstritten – nicht im Ziel, aber in der Ausführung. Die Opposition im Bundestag forderte, die von der Koalition erst im vergangenen Herbst beschlossene Laufzeitverlängerung durch ein neues Gesetz zumindest zeitweise auszusetzen. Aber Schwarz-Gelb wollte sich diese politische Blamage ersparen.

    Eine andere Frage ist, ob der Energieriese aus Essen gut beraten wäre, ausgerechnet den ältesten deutschen Atommeiler wieder hochzufahren. Alle Menschen in diesem Land, die sich nach der Reaktorkatastrophe von Fukushima Sorgen um die Sicherheit der Atomkraftwerke machen, würden vor den Kopf gestoßen, RWE würde zum Feindbild der Umweltbewegung. Das könnte auch zu für den Konzern schmerzlichen Boykottaufrufen führen.

    Selbst im Falle eines juristischen Sieges wäre es daher klug, das Moratorium einzuhalten. Wenn die Sicherheit der alten Meiler über jeden Zweifel erhaben ist, können sie wieder ans Netz. Wenn sie aber zum Beispiel nicht ausreichend gegen einen Flugzeugabsturz gesichert sind, dann auf keinen Fall.

    Die Zeit für die Prüfung müssen auch Privatunternehmen einräumen. Im Grundgesetz steht nämlich: Eigentum verpflichtet.

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