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Hotelverbot mit Haken

Meinung

Hotelverbot mit Haken

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    Hotelverbot mit Haken
    Hotelverbot mit Haken

    Es wäre ja noch schöner, wenn man als wirtschaftlich arbeitender Betrieb nicht selbst entscheiden dürfte, was und wer gut für sein Haus ist. Jede Diskothek kann mit einem Türsteher eine Auswahl über ihre Gäste treffen. Das Hausrecht erlaubt das. So muss auch ein Hotelier entscheiden dürfen, dass er anderen Gästen nicht die Anwesenheit eines bekannten Neonazis zumuten will.

    Es ist nach diesem Urteil des Bundesgerichtshofs nicht damit zu rechnen, dass massenhaft Hotels beginnen, ihre Gäste nach Aussehen und Gesinnung zu sortieren. Sie werden das schon allein aus ökonomischen Erwägungen nicht tun. Es ist ja schließlich auch nicht zu befürchten, dass Hoteliers flächendeckend Behinderte aussperren. Sie würden das schon allein aus Angst um ihr Image nicht tun.

    Es ist eben ein Urteil, das auf unternehmerische Freiheit und Vernunft setzt. Die Entscheidung hat dennoch einen Haken. Viele Buchungen kommen heute über Internetportale und Reiseveranstalter zu den Hotels. Die Hoteliers erfahren die Namen der Gäste erst, nachdem die Buchungsbestätigung erfolgt ist. Nach der Bestätigung aber, so die Richter, darf der Hotelbetreiber nur noch aus schwerwiegenden Gründen vom Vertrag zurücktreten. Diese Einschränkung wird den Hoteliers noch einiges Kopfzerbrechen bereiten.

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