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Kommentar: Grenzwerte-Streit: Gute Stadtluft ist ein Grundrecht

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Grenzwerte-Streit: Gute Stadtluft ist ein Grundrecht

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    Als erste deutsche Großstadt hat Stuttgart zum 1. Januar Diesel-Fahrverbote für eine gesamte Umweltzone eingeführt.
    Als erste deutsche Großstadt hat Stuttgart zum 1. Januar Diesel-Fahrverbote für eine gesamte Umweltzone eingeführt. Foto: Marijan Murat (dpa)

    Auch Stadtmenschen haben einen Anspruch auf saubere Luft. Dieses Grundrecht steht hinter jeder Diskussion über Diesel, Stickoxyd-Grenzwerte und Fahrverbote.

    Weil die Luftqualität in vielen Städten mies ist, braucht es dort nachhaltige Maßnahmen, um die urbane Lebensqualität zu verbessern. Stadtplaner müssen Fahrrädern, Bussen und Trams Vorfahrt gewähren und weniger Autoverkehr wagen. Es braucht mehr Carsharing-Angebote, Park+Ride-Parkplätze und Parkleitsysteme. Die Regierungen in Bund und Land sollten die Maßnahmen finanziell unterstützen und auch saubere Antriebe fördern. Das ist mittelfristig wichtiger als das ständige Gezerre um Grenzwerte.

    Durch Diesel-Fahrverbote wird die Stadtluft nicht besser

    Nur weil Bund, Länder und Städte sich über Jahre nicht um die Stadtluft scherten, konnte die Deutsche Umwelthilfe mit Gerichtsurteilen Diesel-Fahrverbote erwirken. Die Luft wird dadurch nicht besser, wie das Beispiel Hamburg zeigt. Dort sind schmutzige Dieselautos in zwei Hauptverkehrsstraßen verboten, während nebenan auf der Elbe große, dieselbetriebene Containerschiffe um die Wette stinken.

    Die Verbote enteignen nur Altdiesel-Fahrer, was ungerecht ist. Denn sie haben sich ihre Autos in dem guten Glauben gekauft, ein sparsames, umweltfreundliches Fahrzeug zu erwerben. Deshalb ist die Schaffung einer Toleranzgrenze, in der Fahrverbote unzulässig sind, ein kluger Schachzug der Bundesregierung. Und die Brüsseler EU-Kommission war gut beraten, sich ihm nicht entgegenzustellen.

    Sie hatte nämlich im Kampf gegen Diesel-Fahrverbote die Bundesregierung unterstützt. Auf eine entsprechende Bitte aus Berlin hin signalisierte die EU-Kommission am Mittwoch, dass Deutschland Fahrverbote bei nur geringfügiger Überschreitung der Stickoxid-Grenzwerte als „unverhältnismäßig“ umgehen darf.

    Hintergrund sind die Klagen der Deutschen Umwelthilfe (DUH), die unter Bezug auf die EU-Luftreinhalte-Richtlinie in mehreren Städten Diesel-Fahrverbote erstritten hat. Im Regelwerk steht ein Höchstwert von 40 Mikrogramm Stickoxid pro Kubikmeter Luft. Allerdings hat die Bundesregierung stets argumentiert, dass bei Werten bis zu 50 Mikrogramm eine Einhaltung der Vorgaben auch mit anderen Mitteln als drastischen Fahrverboten zu erreichen sei. Dann seien Maßnahmen, mit denen Dieselfahrzeuge ausgesperrt würden, überzogen.

    Lesen Sie auch unsere Exklusiv-Nachricht: Brüssel kommt Deutschland beim Streit um Fahrverbote entgegen

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