Der Umgang der katholischen Kirche mit geschiedenen Wiederverheirateten ist ein immer wiederkehrendes Problem. Natürlich kann sie als Arbeitgeber erwarten, dass ein Beschäftigter sich ihr gegenüber loyal verhält. Aber das Bundesarbeitsgericht hat zu Recht festgestellt, dass es Grenzen geben muss – auch für die Kirche.
Dass Menschen geschieden werden und dann nochmals heiraten, gehört heute zur Lebenswirklichkeit. Doch noch immer gibt es Fälle, in denen ihnen das im Umgang mit ihrer Kirche beruflich pauschal zum Verhängnis werden kann. Die Erfurter Richter haben diesem lebensfremden Gebaren Grenzen gesetzt. Das eigentliche Problem haben sie damit nicht gelöst.