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Das Recht auf Würde

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Das Recht auf Würde

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    Das Recht auf Würde
    Das Recht auf Würde

    In der Sportwelt hat sich dieses Jahr für Behinderte Großes getan: Niemals zuvor wurde so ausführlich über Paralympische Spiele berichtet wie 2012 aus London. Und als dort dann auch noch heftig über die Längen von Beinprothesen bei Läufern gestritten wurde, nahm mancher das schmunzelnd zur Kenntnis: Die Paralympics werden den Olympischen Spielen, die auch nicht ohne Skandale auskommen, immer ähnlicher, hieß es. Willkommen in der Normalität.

    Aber auch diese Weltspiele sind vorüber, ohne dass sie stark auf die Lebenswirklichkeit Behinderter nachgewirkt hätten. Und andere Wettbewerbe wie die Special Olympics für Menschen mit geistiger Behinderung werden von der Öffentlichkeit ohnehin kaum wahrgenommen. Ein muskelbepackter Athlet, dem ein Arm fehlt, wirkt telegener und kommt der Welt der Nichtbehinderten näher als ein künstlich beatmeter Mensch mit ungelenken und unkoordinierten Bewegungen. Es liegt an uns, zu überprüfen, ob solche Einordnungen taugen.

    Der heutige, von den Vereinten Nationen ausgerufene internationale Gedenk- und Aktionstag der Menschen mit Behinderung soll das Bewusstsein schärfen. Das ist auch nötig, um die Würde und die Rechte von Behinderten sicherzustellen. Viel geschah und geschieht: Auf „barrierefreie Zugänge“ wird stärker geachtet. Eine „Leichte Sprache“ soll auch Personen mit Lernschwierigkeiten befähigen, Texte zu verstehen. Ein ausdifferenziertes Hilfesystem trägt dazu bei, Menschen einen Platz in der Arbeitswelt zu schaffen. Gelingt dies auf dem ersten Arbeitsmarkt nicht, besteht immer noch die Chance, in einer geschützten Integrationsfirma produktiv zu sein. Werk- und Förderstätten sind weitere Einrichtungen, in denen Behinderte gezielt unterstützt werden.

    Trotz vielfältiger Anstrengungen ist es in unserem Land nach wie vor nicht normal, dass ein Behinderter mit seinen Fähigkeiten und Talenten am gesellschaftlichen Leben so teilhaben kann, wie er es könnte. Dabei sind schwerbehinderte Menschen alles andere als ein Randproblem: In Bayern lebten nach amtlichen Angaben vor einem Jahr mehr als 1,1 Millionen Einwohner mit schweren Behinderungen. Die reichen von Organerkrankungen über Querschnittslähmung und Suchtkrankheiten bis hin zu geistig-seelischen Behinderungen und der Funktionseinschränkung von Gliedmaßen. Eine große Herausforderung verbirgt sich dabei hinter der Tatsache, dass unter den Schwerbehinderten über die Hälfte – knapp 53 Prozent – 65 Jahre oder älter sind.

    Auch bei den Jungen hat die Politik lange Zeit Antworten vermissen lassen. Beispielhaft wurde und wird das mit zwei gehörlosen Mädchen aus Schwaben durchexerziert, die sich in einer Förderschule unterfordert fühlten und deshalb eine Regelschule besuchen. Am Streit um die Kosten wurde deutlich, wie schwierig es ist, die vom Landtag verabschiedete Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen in der Praxis umzusetzen. Die wenigsten hatten sich wohl rechtzeitig darüber Gedanken gemacht, welche Folgen es haben wird, etwa im Bildungsbereich Behinderten das individuelle Recht auf die bestmögliche Förderung zu gewähren.

    Ein weiteres Beispiel ist die unendliche Geschichte, ein zugegebenermaßen sperriges und komplexes Bundesleistungsgesetz für behinderte Menschen hinzubekommen. Das ist in Berlin nun wieder auf die nächste Legislaturperiode verschoben. Ohne dieses Gesetz aber werden viele Behinderte allein wegen ihres Handicaps zu Sozialhilfe-Empfängern degradiert. Das kann ja wohl nicht das Ziel sein.

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