Startseite
Icon Pfeil nach unten
Meinung
Icon Pfeil nach unten

Kommentar: Das Raser-Urteil zeugt von Mutlosigkeit

Kommentar

Das Raser-Urteil zeugt von Mutlosigkeit

Holger Sabinsky-Wolf
    • |

    Das Raser-Urteil ist ein mutloses Urteil. Der Bundesgerichtshof (BGH) hätte Anhängern irrer Autorennen ein klares Stoppzeichen setzen können. Er hat diese Chance vertan und stattdessen spitzfindig nach Rechtsfehlern in der Entscheidung der Vorinstanz gesucht.

    Ja, die juristische Abgrenzung zwischen Vorsatz und Fahrlässigkeit ist oft schwierig. Kaum jemand glaubt, dass die Berliner Raser sich mit der Absicht ins Auto setzten, jemanden zu töten. Aber wenn jemand mit 170 Sachen durch eine Großstadt brettert, nimmt er den Tod Unbeteiligter billigend in Kauf. Der Jurist spricht dann von einem „bedingten Vorsatz“. Und der hat dem BGH in anderen Fällen für eine Verurteilung wegen Mordes ausgereicht. Warum hier nicht?

    Wenigstens ging Karlsruhe nicht so weit zu sagen, dass ein Raser grundsätzlich nicht wegen Mordes verurteilt werden kann. Den Berliner Fall haben sie nicht als Musterfall anerkannt. Der Bundestag hat aufgrund dieses Falls dagegen das Gesetz geändert. Seit Juli 2017 können Raser, die einen Menschen schwer verletzen mit bis zu zehn Jahren Haft bestraft werden. Immerhin.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden