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Vilgertshofen: Abwasser: Vilgertshofen schreibt Leitungsbau erneut aus

Vilgertshofen

Abwasser: Vilgertshofen schreibt Leitungsbau erneut aus

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    Die Genehmigung für die Pflanzenkläranlage in Mundraching gilt nur auf Widerruf.
    Die Genehmigung für die Pflanzenkläranlage in Mundraching gilt nur auf Widerruf. Foto: Thorsten Jordan (Archivbild)

    Die wasserrechtliche Genehmigung für die Pflanzenkläranlage in Mundraching ist Ende vergangenen Jahres abgelaufen. Laut Vilgertshofens Bürgermeister Albert Thurner sei zwar eine Genehmigung auf Widerruf erteilt worden, dies erzeuge aber Handlungsdruck. Das Wasserwirtschaftsamt Weilheim fordere den Anschluss an eine zentrale Kläranlage, in dem Fall Landsberg, teilte

    Wie geht es weiter mit der Pflanzenkläranlage in Mundraching?

    Für die Verlegung des Leitungsrohrs von der Pflanzenkläranlage bis zur Brücke in der Erde sowie unterhalb der Brücke wurden zwei Angebote abgegeben. Das erste lag knapp 30 Prozent über der Kostenschätzung von 495.000 Euro brutto und das andere 108 Prozent. Besser lief es beim zweiten Angebot für die Steuerungstechnik. Hier waren gut 76.000 Euro angesetzt. Der günstigste Anbieter blieb 14 Prozent darunter, die anderen beiden knapp über dem Betrag.

    Das beauftragte Planungsbüro Wipflerplan schlug aber vor, dass die Ausschreibung, nach Rücksprache mit der VOB-Stelle, wegen der außerplanmäßigen Kosten im Haushalt aufgehoben werden soll. Die VOB-Stelle ist Ansprechpartner zu rechtlichen Fragen zur Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, um Vergabefehler und aufwendige Nachprüfungsverfahren zu vermeiden. Wipflerplan empfahl eine erneute Ausschreibung im Herbst und die Umsetzung im kommenden Jahr anzustreben.

    Das Angebot zu Los 2 habe der Gemeinderat ablehnen müssen, dass dieses unabhängig von Los 1 nicht umsetzbar sei und die Ausschreibung nur in Gänze aufgehoben werden dürfe, informiert Thurner. Die günstigste Firma soll bei der erneuten Ausschreibung um ein weiteres Angebot gebeten werden. Das Gremium votierte geschlossen dafür, die Ausschreibung aufzuheben und nach der Sommerpause neu auszuschreiben, dann für einen Ausführungszeitraum bis Ende 2024. 

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