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Versäumter Gerichtstermin: Mann droht Ex-Freundin mit Tod in Landsberg

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Ex-Partnerin mit Tod bedroht: Staatsanwaltschaft beantragt Haftbefehl

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    Vor dem Amtsgericht sollte sich ein 37-Jähriger verantworten, der seine Ex-Partnerin gewürgt und mit dem Tod bedroht hat.
    Vor dem Amtsgericht sollte sich ein 37-Jähriger verantworten, der seine Ex-Partnerin gewürgt und mit dem Tod bedroht hat. Foto: Thorsten Jordan

    Ein 37-Jähriger sollte sich am Mittwoch vor dem Amtsgericht Landsberg wegen Nachstellung, Bedrohung, gefährlicher Körperverletzung und Freiheitsberaubung verantworten. Doch sein Verteidiger, der Staatsanwalt, die Dolmetscherin und der Richter warteten vergebens auf den Mann. Das könnte für ihn weitreichende Folgen haben.

    Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, nach dem Ende seiner Beziehung mit der 40-jährigen Geschädigten, dieser im Sommer 2023 nachgestellt zu haben. Er habe einen GPS-Tracker am Auto der Frau angebracht und sei ihr von der Arbeitsstelle bis zu ihrer Wohnung gefolgt. Anfang August 2023 habe er sie gegen 1 Uhr nachts auf einem Parkplatz in Landsberg bedroht, gewürgt und schließlich in seinen PKW eingesperrt. Er habe sie dann mit dem Fahrzeug in ein Waldstück in der Nähe gebracht, wo er die Geschädigte erneut mit dem Tode bedroht und mehrfach mit der Faust geschlagen habe, wodurch die Geschädigte Schmerzen und Hämatome erlitt, heißt es in der Anklageschrift. Zwischen 5 und 6 Uhr habe der Angeklagte die Frau dann zurück zum Parkplatz in Landsberg gebracht und aus seinem Fahrzeug aussteigen lassen.

    Angeklagter in der Türkei – Kontakt zum Anwalt Winkler fehlt

    Allzu sehr beschäftigt hat es den Mann aber offenbar nicht, dass er deswegen vor Gericht landet. Laut Richter Alexander Kessler wurde dieser im April ordnungsgemäß geladen. Zu seinem Anwalt Alexander Winkler nahm dieser aber erst Ende Mai Kontakt auf. „Ich habe eine Mail erhalten und darum gebeten, dass wir einen Telefontermin ausmachen, da kam aber keine Reaktion mehr“, berichtete der Verteidiger, während alle auf den Angeklagten warteten. Er verfüge auch über keine Rufnummer seines Mandanten. Richter Kessler schlug daraufhin in den Akten nach und wurde fündig.

    Anwalt Winkler rief den 37-Jährigen an und fragte, warum dieser nicht erschienen sei. Er sei in der Türkei, da sein Vater im Krankenhaus sei, wegen einer schweren Erkrankung. Er werde zurückkehren, wenn der Vater entlassen werde. Wann dies der Fall sein wird, könne er noch nicht sagen. Das Verhalten kam beim Richter nicht gut an. „Die Erkrankung des Vaters und der Aufenthalt in der Türkei sind kein nachvollziehbarer Grund, heute fernzubleiben. Zumal er es nicht für nötig befunden hat, sich persönlich mit dem Gericht in Verbindung zu setzen.“

    Der Staatsanwalt beantragte, dass Haftbefehl gegen den 37-Jährigen erlassen wird. Der Verteidiger nahm dazu keine Stellung, äußerte aber, dass er Kontakt aufnehmen werde, sollte sich sein Mandant melden. „Dann muss der Haftbefehl vielleicht nicht vollstreckt werden.“ Richter Kessler kündigte an, in den kommenden Tagen über den Antrag der Staatsanwaltschaft zu entscheiden.

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