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Unterdießen: Covid-19: Unterdießenerin fällt nach ihrer Genesung durchs Raster

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Covid-19: Unterdießenerin fällt nach ihrer Genesung durchs Raster

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    Monika Gleich aus Unterdießen erkrankt Anfang 2020 an Covid-19. Tests ergeben, dass sie viele Antikörper hat. Sie hadert damit, dass sie dennoch nicht als genesen gilt und sich impfen lassen muss.
    Monika Gleich aus Unterdießen erkrankt Anfang 2020 an Covid-19. Tests ergeben, dass sie viele Antikörper hat. Sie hadert damit, dass sie dennoch nicht als genesen gilt und sich impfen lassen muss. Foto: Christian Rudnik

    Bereits im Februar 2020 hat sich Monika Gleich (57) mit dem Coronavirus infiziert – so die Annahme der Unterdießenerin. Ein Test wurde damals nicht gemacht. Dreimal hat sie sich inzwischen auf Antikörper testen lassen und davon fanden sich eine hohe Zahl in ihrem Blut, sagt sie.

    „Ich wurde damals lediglich gefragt, ob ich im Urlaub in Südtirol war oder Kontakt mit Leuten hatte, die von dort zurückgereist seien“, erinnert sich Monika Gleich. Ein PCR-Test wurde bei ihr nicht gemacht. Erst als kurz darauf auch ihre 83-jährige Mutter sowie ein weiterer Verwandter erkrankten, an Geruchs- und Geschmacksverlust litten und diese Symptome zunehmend mehr als typische Symptome für die Erkrankung an Covid-19 bekannt wurden, reifte in ihr der Verdacht, dass alle drei vom Coronavirus erwischt worden waren.

    Unterdießenerin ist gelernte Krankenschwester

    „Wir gehen alle selten zum Arzt und wissen uns in den meisten Fällen selber mit Hausmitteln zu helfen“, sagt die gelernte Krankenschwester. So behandelte sie Fieber und Husten erfolgreich selbst und hat auch keine Spätfolgen zu beklagen. Monika Gleich wollte es jedoch genau wissen und ließ im Mai 2020 und erneut im April und Mai 2021 ihre Antikörper bestimmen. Die Werte, die in allen drei Tests in etwa gleich hoch seien, sagten aus, dass sie eine Corona-Infektion durchgemacht habe. Dass sie Abwehrkräfte habe, sei auch dadurch bewiesen, dass sie sich weder bei ihrem Mann noch ihrem Sohn angesteckte habe, als diese im Januar 2021 an Corona erkrankten.

    Dass sie dennoch nicht als genesen gilt und sich trotz hohen Antikörperspiegels impfen lassen soll, ärgert sie. „Mein Körper hat die Infektion durchgemacht und ist hervorragend gewappnet, sollte ich mich noch einmal infizieren. Ich habe keine Angst vor der Neuinfektion, denn ich erwarte keinen schweren Verlauf“, ist sich Gleich sicher. Durch die Regelungen der Regierung fühlt sie sich unter Druck gesetzt und ebenso von der Gesellschaft, denn immer öfter werde sie darauf angesprochen, dass sie nicht geimpft sei.

    Mediziner raten ihr von zweiter Impfung ab

    Inzwischen hat Monika Gleich dem Druck nachgegeben und sich einmal impfen lassen. Glücklich ist sie damit nicht, und sie will sich auch, unter Bezug auf ihren hohen Antikörperanteil, keinesfalls einer zweiten Impfung unterziehen. Diese sei jedoch notwendig, um als geimpft zu gelten, habe sie von ärztlicher Seite erfahren. Andere Mediziner hätten aber von einer zweiten

    Wer erfüllt nun 2G? Wer gilt als Genesener oder Geimpfter? Das Landsberger Tagblatt holte sich auf diese Frage von Monika Gleich Antworten beim Gesundheitsamt, dem Kassenärztlichen Kreisverband und verschiedenen Hausärzten im Landkreis ein. Als genesen kann Gleich demnach nicht gelten, denn, so Jens Auer vom Gesundheitsamt, gelte als genesen nur, wer einen Genesenennachweis vorlegen kann. Diesen wiederum erhalte nur, wer die Corona-Infektion mittels PCR-Test oder weiteren Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik nachweisen kann. Da dieser Test nicht vorliege und darüber hinaus der Zeitraum von sechs Monaten verstrichen sei, könne der Status „genesen“ nicht erlangt werden, sagt Auer.

    Vorschriften zu Testmethode und zertifizierten Laboren

    Den Status „geimpft“ könne jedoch erreichen, wer einen positiven Antikörpertest erhalten habe, der jedoch zu einem Zeitpunkt erfolgen muss, an dem die Person noch keine Impfung gegen Covid-19 erhalten hat. Zudem gibt es genaue Vorschriften bezüglich Labor und Testmethode: Durchführen dürfen die Analyse nur Labore, die nach der Richtlinie der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen arbeiten oder nach einer bestimmten DIN-Norm (EN ISO 15189) akkreditiert sind, heißt es auf der Seite des Paul-Ehrlich-Instituts. Das Institut des Bundes erforscht und bewertet biomedizinische Human-Arzneimittel und immunologische Tierarzneimittel und lässt diese zu. Es ist zudem für die Genehmigung klinischer Prüfungen sowie die Erfassung und Bewertung möglicher Nebenwirkungen zuständig. Nach einer Corona-Erkrankung ist zum Antikörpertest eine Impfung notwendig. So kann man es bei den „Häufig gestellten Fragen“ des Robert-Koch-Instituts nachlesen.

    „Mit einem positiven Nukleosid-AK-Nachweis und einer Impfung zählt man als komplett geimpft“, bestätigt auch der Kauferinger Hausarzt Josef Pömsl, der zudem Co-Autor der S1-Leitlinie „SARS-CoV-2/Covid-19 Informationen und Praxishilfen für niedergelassene Hausärztinnen und Hausärzte“ ist, und empfiehlt das „Boostern“ nach vier bis sechs Monaten. Die Antikörperbestimmung sei unzuverlässig, da nicht standardisiert. Hinzu komme, dass bislang wissenschaftlich kein belastbarer Wert ermittelt werden konnte, der aussagen könnte, bei welchen Antikörperwerten man sicher vor einer erneuten Infektion sei. Das bestätigt auch Dr. Karl Heinz Moser aus Landsberg. Er rät zur zweimaligen Impfung auch nach durchgemachter Infektion, da diese keinen ausreichenden Schutz biete.

    Mitarbeiter des Gesundheitsamts Landsberg sieht Gefahr der "Überimpfung" nicht

    Die Gefahr einer „Überimpfung“ bei ohnehin hohem Antikörperspiegel sieht Moser nicht. Eine Antikörperbestimmung gebe zudem keine Auskunft über die ausgelöste T-Zell-Immunität. Auch beim RKI ist nachzulesen, dass es nicht empfohlen sei, vor der Verabreichung einer Impfung oder Auffrischimpfung „mittels serologischer Antikörpertestung zu prüfen, ob weiterhin ein Schutz vor Covid-19 besteht“.

    Sicherheitsbedenken bei Impfungen bei noch bestehender Immunität gäbe es nicht. Dr. Friedrich Ullrich vom Ärztlichen Kreisverband rät Hausärzten bei Unklarheiten bezüglich Sachverhalten zum Impfen, die Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts zurate zu ziehen. „Die Rechtslage ist eindeutig“, sagt auch Jens Auer vom Gesundheitsamt.

    Monika Gleich gilt demnach als „geimpft“, kann die Regelungen jedoch nicht nachvollziehen. „Wer die Infektion durchgemacht hat, hat den besten Schutz“, so ihre Meinung. „Die Politik hat uns vergessen“, fügt sie mit Blick auf die gleich zu Beginn der Corona-Pandemie Erkrankten hinzu, die häufig erst durch einen Antikörpertest den Beweis ihrer Erkrankung erbringen konnten.

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