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Thaining: Thaining legt Sanierungsgebiet im Ortskern fest

Thaining

Thaining legt Sanierungsgebiet im Ortskern fest

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    Für den Ortskern hat der Gemeinderat Thaining ein Sanierungsgebiet festgelegt.
    Für den Ortskern hat der Gemeinderat Thaining ein Sanierungsgebiet festgelegt. Foto: Christian Rudnik

    Entwicklung ermöglichen und gleichzeitig das Ortsbild erhalten, das ist das erklärte Ziel des Gemeinderats in Thaining. Dafür soll eine Satzung erlassen werden, die der Gemeinde mehr Einfluss verschafft und Immobilienbesitzern steuerliche Anreize bietet. In der jüngsten Sitzung des Gremiums fasste Architektin Anita Streit von der Firma "Die Städtebau Kommunalberatung Südbayern" aus Gersthofendie bisherigen Erkenntnisse und daraus resultierende Vorschläge zusammen. Die kamen nicht bei allen Räten gut an. Dennoch wurde am Ende mit einem klaren Votum die Festlegung des Sanierungsgebiets „Ortskern

    Eine Erfassung habe gezeigt, so Streit, dass es im Ort 62 sanierungsbedürftige Gebäude gebe, vier Baudenkmäler und sieben Leerstände. Die Gebäude wurden dabei in Augenschein genommen, aber nicht bauphysikalisch untersucht, so die Fachfrau. Zudem gebe es noch sieben landwirtschaftliche Betriebe und drei Handwerksfirmen im Ortskern. Immobilienbesitzer im festgelegten Sanierungsgebiet brauchen nach Erlass der Satzung eine Genehmigung der Gemeinde, wollen sie umbauen. Diese hat dann ein Mitspracherecht, prüfende Instanz bleibe aber das Landratsamt Landsberg

    Thaining hat ein Vorkaufsrecht bei Grundstücken

    Zudem wird der Gemeinde ein Vorkaufsrecht bei Grundstücken eingeräumt. "Es muss aber ein Missstand behoben und ein öffentliches Interesse nachgewiesen werden, damit die Kommune es erwerben darf", betont Anita Streit. Auch muss das Grundstück in der Voruntersuchung bereits genannt worden sein. Im Gegenzug können Eigentümerinnen und Eigentümer von kostenloser Beratung und steuerlichen Abschreibungen profitieren. "Maßnahmen zum Klimaschutz wie die Dachsanierung und die Schaffung von Barrierefreiheit sind förderfähig, ebenso Bauneben- und Planungskosten", führte die Expertin aus.

    Ausgenommen seien neue Heizungsanlagen oder die Anschaffung einer Solaranlage, so Streit. Gunther Wild, Geschäftsführer des Gersthofer Unternehmens, begründete dies auf Nachfrage damit, dass es dafür andere Fördertöpfe gebe. Bei der Investition sei noch etwas zu beachten, verwies er. Fallen für einen Handwerker mehr als 10.000 Euro an, müsse der Auftrag ausgeschrieben werden. "Entscheidend ist hier nicht die Gesamtsumme, sondern was das einzelne Gewerk kostet." Dazu, was genau unter dem Aspekt der Städtebauförderung als Verbesserung gilt und somit förderfähig ist, werde derzeit gerade für die teilnehmenden Gemeinden, neben Thaining sind das Hofstetten, Apfeldorf, Unterdießen und Fuchstal, ein Handbuch erarbeitet, informierte Wild.

    Weiher in Thaining wird in Sanierungsgebiet einbezogen

    Positiv und erhaltenswert seien in Thaining die Gastronomie und die grünen Flächen im Ort, sagte die Architektin in der Sitzung. Letztere könnten für Freizeitaktivitäten genutzt werden und somit die Aufenthaltsqualität steigern, regte sie an. Sie brachte auch die Schaffung neuer Wegebeziehungen im Ort, beispielsweise über die Anger ins Gespräch. "Wir haben auch den Weiher mit aufgenommen, falls hier in Zukunft etwas zum Thema Naherholung umgesetzt werden soll", so Streit.

    Streit betonte, dass die Festlegung des Sanierungsgebietes nicht endgültig sei, sondern die Möglichkeit bestehe, dieses per Beschluss bei Bedarf anzupassen. Diese gelte zudem zunächst 15 Jahre, könne aber verlängert werden. Laut Streit soll in Thaining bei der Sanierungssatzung das vereinfachte Verfahren angewendet werden. In diesem ist kein Eintrag ins Grundbuchamt vorgesehen. "Sonst müssten die Eigentümer die Wertsteigerung bezahlen", informierte Streit.

    Wenig begeistert reagierte Ratsmitglied Peter Hager auf einige Punkte: "Ich sehe darin eine Bevormundung und Beschränkung. Kommt dann überwiegend, was der Gemeinde gefällt? Und dass hier neue Wege angedacht sind, die auch über mein Grundstück führen könnten, da bekomme ich einen Hals." Er kritisierte auch, dass der Erhalt der Grünflächen im Ort mit den präsentierten Planungen "zementiert" werden solle, aber zugleich der Grundsatz innen vor außen bei der Nachverdichtung gelte. Streit entgegnete, dass die Sanierungssatzung die Verwendung von Angerflächen zur Nachverdichtung zulasse. "Es geht vorrangig um aufgegebene, früher von Landwirten genutzte Höfe", fügte sie an.

    Gemeinde muss Eigenanteil bei Projekten aufbringen

    Ein Ratsmitglied hakte nach, wie sicher die Mittel aus dem Bund-Länder-Förderprogramm seien. Die Stadtplanerin regte an, dass die Kommune realistisch plane. "Am Ende geht es auch um die Leistungsfähigkeit der Gemeinde, ob die ihren Anteil stemmen kann. Aufstocken kann man immer noch. Wenn man viel abruft und nichts umsetzt, wirft das Fragen auf." Letztlich stimmte der Gemeinderat mit 12:0 für die Festsetzung des Sanierungsgebiets.

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