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Landsberg: Eishockey: Puck trifft Zuschauer am Kopf - wer muss jetzt haften?

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Eishockey: Puck trifft Zuschauer am Kopf - wer muss jetzt haften?

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    Beim Eishockey kann es schon einmal gefährlich werden - auch für die Zuschauer.
    Beim Eishockey kann es schon einmal gefährlich werden - auch für die Zuschauer. Foto: Thorsten Jordan

    Ausgesprochen schmerzhaft endete für einen Zuschauer der Besuch im Landsberger Eisstadion am vergangenen Freitag: Wie berichtet wurde er beim Spiel der Riverkings gegen den EV Lindau von einem Puck am Kopf getroffen. Markus Haschka, Vorsitzender des HC Landsberg, hat sich bereits nach dem Verletzten erkundigt – doch „aus Datenschutzgründen habe ich nichts erfahren“.

    Eishockey-Spieler bedauert den Unfall

    Haschka selbst bedauert den Zwischenfall, der Mann hatte den Puck wohl auf den Mund bekommen, wodurch auch die Zähne in Mitleidenschaft gezogen wurden, das waren die Infos, die Haschka direkt nach dem Zwischenfall erhalten hatte.

    Doch wie ist das eigentlich, wenn man bei einer Sportveranstaltung verletzt wird? Kann man den Verein oder – wie im Falle des Eishockey-Spiels – die Stadt haftbar machen?

    Betreiber: Mann kann nur durch einen Abpraller getroffen worden sein

    Als Betreiber der Halle „haften wir für solche Unfälle“, sagt Anton Sirch, Leiter des Sportzentrums Landsberg – nämlich dann, wenn die Besuchersicherheit nicht gewährleistet wäre, also ein Verschulden des Betreibers vorgelegen hätte. „Wir achten sehr darauf, dass alle Scheiben rund um die Bande sowie das Netz um die Eisfläche intakt sind.“ Sirch hat nach dem Vorfall extra noch mal kontrolliert: Weder an den Scheiben noch am Netz gab es Mängel. „Wir haben versucht, die Situation nachzustellen, der Mann kann eigentlich nur von einem Abpraller getroffen worden sein.“ Der Zwischenfall ereignete sich auf der Seite der Spielerbänke, dort ist zwar kein Netz gespannt, dafür aber eine hohe Scheibe hinter den Bänken. „Aus direktem Winkel kann der Mann eigentlich nicht getroffen worden sein“, sagt Sirch.

    Auch Markus Haschka musste feststellen: „Das ist einfach saublöd gelaufen.“ Seinen Informationen nach sei der Zuschauer auch abgelenkt gewesen und habe das Spiel nicht verfolgt – direkt gesehen hat er den Vorfall aber auch nicht, da er von der Spielerbank, wo er Trainer Andreas Zeck unterstützte, keine Sicht hatte.

    Auch beim Basketball kam es zu Zwischenfällen

    Doch nicht nur beim Eishockey kann es zu Zwischenfällen kommen – auch beim Basketball landeten schon mal Spieler im Publikum, vor allem, als in den Regionalliga-Zeiten noch rund ums Spielfeld bestuhlt war. Dass es zu Verletzungen gekommen wäre, ist nicht bekannt. In diesem Fall wäre die Stadt aber auch nicht zuständig gewesen, wie Sirch sagt. „Der damalige Vorsitzende wollte nach amerikanischem Vorbild eine Bestuhlung gleich neben der Spielfläche“, sagt Sirch – für diese Plätze hatte die Stadt die Sicherheitsgewährleistung abgelehnt. „Das wurde auch entsprechend vereinbart.“

    Doch selbst wenn es zu einer Verletzung eines Zuschauers in der ersten Reihe gekommen wäre, kann dieser nicht auf Schadenersatz hoffen, denn auch da müsste erst ein schuldhaftes Verhalten des Betreibers nachgewiesen werden, so Sirch.

    Versicherer: Besucher tragen ein Restrisiko

    Dass Besucher bei einer Sportveranstaltung ein gewisses Restrisiko selbst tragen müssen, bestätigt auch Christian Danner, Pressesprecher der Arag-Versicherung, dem Sportversicherer der BLSV-Vereine.

    Ein Beispiel: Ein Besucher wird bei einem Fußballspiel vom Ball am Kopf getroffen und die Brille ist kaputt. Diese, so Danner, wird er selbst bezahlen müssen. „Es gibt einige Fälle in der Rechtsprechung, denen zufolge muss ein Zuschauer das Geschehen aufmerksam verfolgen“, sagt Danner. Einzig wenn die Sicherungspflicht vernachlässigt worden sei, würde eine Versicherung einspringen.

    Fazit: Je näher man am Spielfeldrand sitzt oder steht, umso aufmerksamer sollte man das Spiel verfolgen.

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