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Schongau: Randalierer setzt Pfefferspray gegen Polizisten ein

Schongau

Randalierer setzt Pfefferspray gegen Polizisten ein

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    Polizeibeamte kamen in einem Imbiss im Schongauer Westen mit Reizstoff in Kontakt.
    Polizeibeamte kamen in einem Imbiss im Schongauer Westen mit Reizstoff in Kontakt. Foto: Carsten Rehder, dpa (Symbolbild)

    Ein Vorfall in einem Imbisslokal in Schongau-West hat am Mittwochnachmittag, 4. Dezember, für Aufregung gesorgt. Ein Gast geriet dort gegen 16.45 Uhr in Rage und bedrohte die Anwesenden mit einem Tierabwehrspray, was die Gäste zur Flucht aus dem Gastraum veranlasste. Der mutmaßliche Täter, ein 44-jähriger Einheimischer, konnte von den Gästen festgehalten werden, indem sie die Eingangstür bis zum Eintreffen der Polizei blockierten.

    Randalierer aus Schongau soll eine psychische Erkrankung haben

    Mehrere Streifen der Zentralen Einsatzdienste aus Murnau und der Polizei Schongau eilten zum Einsatzort, nachdem der Wirt die 110 gewählt hatte, und sprachen den Verdächtigen an. Dabei habe der Mann das Spray bedrohlich auf die Beamten gerichtet, so die Polizei. Nachdem er der Aufforderung, das Spray abzulegen, kurzzeitig nachkam, betraten die Polizisten das Lokal und verhafteten den Mann. Bei der Festnahme setzte er das Spray gegen die Beamten ein. Letztendlich brachten sie den 44-Jährigen zu Boden und legten ihm Handschellen an. Dabei erlitt der Angreifer leichte Verletzungen in Form von Schürfwunden im Gesicht. Die Polizei vermutet eine psychische Erkrankung, da der Mann seinen Ausbruch mit dem Geschmack eines Schnitzels mit Pommes begründete, das ihm nicht geschmeckt habe.

    Die eingesetzten Polizisten kamen mit dem Reizstoff in Kontakt und erlitten Reizungen an Schleimhäuten und Atemwegen. Nach dem Einsatz ließen sie sich im Krankenhaus untersuchen, konnten jedoch ihren Dienst fortsetzen. Unbeteiligte und Gäste wurden nicht verletzt. Der Tatverdächtige wurde in eine psychiatrische Klinik gebracht. Das Tierabwehrspray, das im Handel frei erhältlich ist, darf nur zur Abwehr aggressiver Tiere und nicht gegen Menschen verwendet werden.

    Dem 44-Jährigen stehen nun Strafverfahren aufgrund des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung, der Bedrohung, des tätlichen Angriffs und des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte bevor. (AZ)

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