Es wurden zusätzliche Stühle geholt, die Luft wurde nicht nur im übertragenem Sinne dicker: Rund 100 Zuhörerinnen und Zuhörer besuchten die Gemeinderatssitzung im Mehrzweckraum der Lechrainhalle in Scheuring am Dienstagabend. „So voll war es hier noch nie“, bestätigte einem auch Bürgermeister Konrad Maisterl, der nicht gerade überrascht wirkte. Schließlich polarisiert das Thema Asylunterbringung seit vielen Monaten und es stand nun einmal wieder auf der Tagesordnung des Gemeinderats.
Erst Birkenstraße, jetzt Hauptstraße: Ein Münchner Investor möchte trotz des Widerstands aus der Bevölkerung weiterhin eine Flüchtlingsunterkunft für rund 60 bis 70 Personen in Scheuring bauen. Die Gemeinde hat den Bauantrag für die Containeranlage zwar in der vergangenen Sitzung abgelehnt, doch das versagte Einvernehmen kann vom Landratsamt ersetzt werden.
Ratsmitglied möchte gegen die Flüchtlingsunterbringung klagen
Erst bei den Tagesordnungspunkten 13 und 14 kommt Maisterl auf die zwei Anträge von Gemeinderat Harald Wiedemann zu sprechen. Sein erster Antrag bezieht sich auf eine Klage gegen eine Baugenehmigung mit Containern zur Unterbringung von Asylanten auf dem Grundstück am nördlichen Ortsrand. Das bisherige Verhalten des Investors zeigte, erläuterte Wiedemann, dass dieser keine Rücksichten auf die planungsrechtlichen Wünsche der Gemeinde nehme: „Er möchte die Wohncontaineranlage an der für ihn optimalen Stelle des Grundstückes erstellen, obwohl mit der Gemeinde vereinbart wurde, das Gebäude weiter nördlich zu positionieren.“ Dieses Verhalten würde sich durch die gesamte Bebauung ziehen: „Es ist daher zu befürchten, dass der Investor weitere Bauvorhaben auf dem Grundstück verwirklichen wird, für die er keinen Bebauungsplan benötigt und die baurechtlich möglich sind, wie weitere Containeranlagen.“ Wiedemann ist sich der geringen Erfolgsaussichten bewusst. Doch die „im Zweifelsfall anfallenden Gerichtskosten stehen in keinem Verhältnis zur Bedeutung der Angelegenheit sowie zukünftig zu befürchtende, weitere Nachteile für die Gemeinde“, meinte er.
Er sei der festen Überzeugung, entgegnete Bürgermeister Maisterl, dass die Klage zum momentanen Zeitpunkt der falsche Weg sei: „Der Grundstückseigentümer muss seinen Bauantrag überarbeiten, da er gesetzlich Vorgaben, wie den Abstand zum Gewässer und die Zufahrt von der Kreisstraße nicht eingehalten hat“, betonte er. Sein Gegenvorschlag: Der Gemeinderat lädt den aktuellen Grundstückseigentümer ein. So kann dieser seine Pläne schildern und Fragen aus dem Gremium beantworten. Vom Fachanwalt für Verwaltungsrecht der Gemeinde, Alex Weisbach, habe Maisterl zudem den Rat erhalten, den nächsten Bauantrag abzuwarten. Und auch so schätzt dieser die Erfolgsaussichten einer Klage gering ein: „Im Hinblick auf die Gesetzeslage spricht viel dafür, dass die Genehmigung erteilt werden konnte, auch wenn bereits Plätze bereitgestellt wurden“, zitierte Maisterl aus dem Anwaltsschreiben.
Scheuringer Rätin bringt eine neue Idee ein, „um Zeit zu gewinnen“
In der Diskussionsrunde brachte Gemeinderätin Kathrin Grabmaier einen weiteren Vorschlag ein, da sie eine erfolgreiche Klage ebenfalls für unwahrscheinlich hält. Ihr Ansatz: Die Gemeine könnte einen Bebauungsplan mit Veränderungssperre aufstellen. Während dieser Sperre dürften in diesem Bereich dann keine Bau- oder Umbaumaßnahmen oder Abrissarbeiten stattfinden – und das „dauert gerne zwei Jahre“. Zeit, die man so gewinnen könnte, betonte Grabmaier. Dritter Bürgermeister Rudolf Aumüller sprach sich ebenfalls für eine Veränderungssperre aus, fragte jedoch, ob es hierfür nicht schon zu spät sei. „Ich würde auch nicht ausschließen, dass eine Teilfläche für Asyl Verwendung findet“, erwähnte er.
Neben Harald Wiedemann, sprachen sich auch Thomas Klarer und Iris Finsterer für eine Klage beziehungsweise für einen „Vorratsbeschluss“ aus und auch aus dem Publikum gab es hierfür zustimmenden Applaus. Man wolle gleich für den Antrag und damit eine Klage stimmen, sodass der Bürgermeister im Notfall ohne weiteres Zusammenkommen des Gremiums schnell entscheiden könne.
Asyl ja, aber im verträglichen Maße und nicht in einer zentralen Unterkunft in Containerform: Darauf können sich eigentlich alle Mitglieder des Gemeinderats einigen. Bei der Beschlussfassung in drei Teilen gab es klare Entscheidungen: Der Antrag wurde mit 9:3 Stimmen abgelehnt. Der Vorschlag, den Eigentümer einzuladen, wurde mit 10:2 befürwortet und ein einstimmiges Ergebnis gab es dafür, die Möglichkeit einer Veränderungssperre und die Chancen vor Gericht im Falle einer Klage rechtlich zu prüfen.
36 Asylbewerber leben aktuell in Scheuring
Und auch der zweite Antrag des Abends von Gemeinderat Wiedemann wurde einstimmig abgelehnt. Der Wortlaut: „Die Gemeinde bittet den Landrat, mit dem Investor zunächst keine rechtsverbindlichen Verträge zu schließen und prüft bei weiterem Bedarf einen Alternativstandort für die Containeranlage.“
Zum Ende der Sitzung wurde noch eine Grafik mit der aktuellen Aufteilung und Anzahl an Asylsuchenden in der Gemeinde gezeigt: Es seien 20 Personen aus der Ukraine, jeweils sechs aus Afghanistan und Tansania und vier aus dem Jemen.
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