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Rott: Geplante Werbeanlage in Rott ist Fall fürs Verwaltungsgericht

Rott

Geplante Werbeanlage in Rott ist Fall fürs Verwaltungsgericht

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    An dieser Stelle in Rott soll eine Werbeanlage angebracht werden. Jetzt beschäftigt sich das Verwaltungsgericht damit.
    An dieser Stelle in Rott soll eine Werbeanlage angebracht werden. Jetzt beschäftigt sich das Verwaltungsgericht damit. Foto: Manuela Schmid

    Darf am Ortsausgang von Rott eine große Werbetafel prangen? Mit dieser Frage beschäftigte sich das Verwaltungsgericht München. Die endgültige Entscheidung wird sich aber noch länger hinziehen: Das aktuelle Verfahren wurde eingestellt – die Sache wird jetzt noch einmal ganz von vorne aufgerollt.

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