Gar nicht begeistert war der Reichlinger Gemeinderat, dass bei einem Neubauprojekt in der Ortsmitte ein zu geringer Dachüberstand entstanden war. Daher lehnte das Gremium eine nachträgliche Tektur ab. Allerdings kam das Landratsamt jetzt zu einer anderen Auffassung und sah die Ablehnung als rechtswidrig an.
Reichling