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Reichling: EU-Recht nicht umgesetzt: Reichling lehnt Änderung bei Bauplatzvergabe ab

Reichling

EU-Recht nicht umgesetzt: Reichling lehnt Änderung bei Bauplatzvergabe ab

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    Reichlings Bürgermeister Johannes Hintersberger möchte bis zur Durchsetzung des Punkte-Systems keine Bauplatzverkäufe in der Gemeinde tätigen.
    Reichlings Bürgermeister Johannes Hintersberger möchte bis zur Durchsetzung des Punkte-Systems keine Bauplatzverkäufe in der Gemeinde tätigen. Foto: Manuela Schmid

    Das Ergebnis der Abstimmung war denkbar knapp: Fünf Gemeinderatsmitglieder stimmten für die neuen Richtlinien für die Vergabe von Bauplätzen, sechs stimmten dagegen. Damit waren die Regelungen zur Bauplatzvergabe, die von der Verwaltung ausgearbeitet worden waren und dem EU-Recht entsprochen hätten, abgelehnt. Es gelten vorerst weiterhin die alten Vergaberichtlinien, die – wie in der Sitzung zuvor bereits erörtert worden war – laut Bürgermeister Johannes Hintersberger aber rechtswidrig seien.

    Reichlinger Bürgermeister Hintersberger will Punktesystem umsetzen

    Der Gemeindechef hatte im Februar mitgeteilt, dass laut Auskunft der Rechtsaufsicht die jetzigen Vergaberichtlinien in dieser Form nicht dem aktuellen EU-Recht entsprächen und daher angepasst werden müssten. Denn bei der Vergabe dürfe nicht allein ausschlaggebend sein, ob jemand einheimisch sei, sondern es müsse auch eine soziale Komponente eine Rolle spielen – etwa die Höhe des Einkommens und die Kinderzahl. 

    Die Verwaltung war daraufhin gebeten worden, neue Richtlinien auszuarbeiten. Die EU-konformen Regelungen stellte Hintersberger nun in der jüngsten Sitzung kurz vor. Es seien Richtlinien, die einen sozialen Fördergrundsatz berücksichtigen würden, erklärte der Bürgermeister. Nach einem Punktesystem werden die Bewerber bewertet. Es sind Einkommens- und Vermögensgrenzen festgelegt, und es gäbe weiterhin für die Ortsansässigkeit Punkte. Doch nicht alle Räte konnten sich mit der Änderung der Richtlinien anfreunden. „Mir widerspricht das, weil es kein Einheimischenmodell mehr ist“, sagte Gemeinderat Hans-Jürgen Korn. Mit fünf zu sechs Stimmen wurden die neuen Richtlinien abgelehnt. 

    Reichlinger Bürgermeister wollte selbst einen Bauplatz erwerben

    Der Bürgermeister will die Richtlinien jetzt bei der nächsten Sitzung nochmals auf die Tagesordnung bringen, sagte er auf Anfrage der Redaktion. Solange es keine EU-konformen Richtlinien für die Vergabe in der Gemeinde Reichling gebe, werde er jedenfalls keine Bauplatzverkäufe mehr tätigen, kündigte Hintersberger an. Denn er wolle keine rechtswidrigen Verkäufe machen, versicherte der Bürgermeister.

    In Sachen Einheimischenmodell hatte der Bürgermeister in jüngster Vergangenheit schon einmal Differenzen mit dem Gemeinderat – allerdings in einer privaten Angelegenheit. Er habe mit seiner Frau zusammen ein Grundstück im Baugebiet Kinsfeld erwerben wollen. Die Beurkundung war schon erfolgt, wurde vom Gemeinderat aber dann wieder rückgängig gemacht.

    Hintersberger erklärt: Er habe bis zu einem bestimmten Termin seine Kaufabsichten bestätigen müssen. Da ihm vom Gemeinderat seine Entschädigung als ehrenamtlicher Bürgermeister gekürzt worden sei, habe er aber die Finanzierung nochmals klären müssen und daher um eine Fristverlängerung gebeten. Letztere sei ihm vom Gemeinderat nicht gegeben worden: Bei der Abstimmung darüber habe es im Gemeinderat einen Gleichstand gegeben – was einer Ablehnung gleichkommt. Aufgrund dieses Ratsbeschlusses sei die Beurkundung dann nachträglich nicht vom Gemeinderat bestätigt worden.

    Vergütung des Bürgermeisters um 500 Euro gekürzt

    Was seine Entschädigung als Bürgermeister betrifft, so war diese vom Gemeinderat um 500 Euro gekürzt worden, da der Bereich Kindergarten ja von Vizebürgermeister Bernhard Pössinger übernommen worden sei. „Ich hatte dem Gemeinderat selbst angeboten, mein Sold um 200 Euro zu kürzen“, teilte Hintersberger mit. Das Ratsgremium sei aber zu der Auffassung gelangt, dass eine Kürzung um 500 Euro angebracht sei. Bei einer Kürzung in diesem Ausmaß habe er aber seine Baufinanzierung nochmals überprüfen lassen müssen – deshalb der Antrag auf Fristverlängerung.

    Es habe noch einen anderen Bauplatzbewerber gegeben, dessen Name jedoch aus Gründen der Nichtöffentlichkeit nicht genannt werden dürfe. Er habe sich jedoch sehr gewundert, wie es zu dieser Bewerbung gekommen sei, erklärte Hintersberger. Denn die Gemeinde habe zuvor schon bekannt gegeben, dass alle Bauplätze bereits vergeben seien. Er selbst werde jetzt keine weiteren Schritte mehr unternehmen, um den Bauplatz im Kinsfeld zu bekommen.

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