Es war ein strittiges Thema – und nun ist es von offizieller Seite bestätigt worden: Die aktuellen Richtlinien, nach denen die Gemeinde Reichling bisher günstige Baugrundstücke an Einheimische verkauft hat, sind rechtswidrig – sie entsprechen nicht mehr dem neuesten EU-Recht. Denn nach dem geltenden Gesetz darf bei der Vergabe nicht mehr allein ausschlaggebend sein, ob jemand einheimisch ist, sondern es muss auch eine soziale Komponente eine Rolle spielen – etwa die Höhe des Einkommens.
Reichling