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Reichling: Wer bekommt Bauplätze? Das Reichlinger Modell wird angepasst

Reichling

Wer bekommt Bauplätze? Das Reichlinger Modell wird angepasst

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    Mithilfe des Einheimischenmodells sollen Bauwillige aus der Gemeinde leichter an ein Grundstück kommen.
    Mithilfe des Einheimischenmodells sollen Bauwillige aus der Gemeinde leichter an ein Grundstück kommen. Foto: Sören Stache/dpa (Symbolbild)

    Die Vergaberichtlinien für Bauplätze in der Gemeinde Reichling müssen geändert werden: Das bisherige Einheimischenmodell sei rechtswidrig, hieß es in der jüngsten Gemeinderatssitzung, da diese nicht mehr dem neuesten EU-Recht entsprechen.

    Die Rechtsaufsicht habe ihm gesagt, dass die Richtlinien nicht rechtskonform seien, erklärte Bürgermeister Johannes Hintersberger (CSU) in der jüngsten Gemeinderatssitzung. Zunächst gab es Zweifel im Gemeinderat, ob die Richtlinien, die bereits seit dem Jahr 1991 bestehen und in der Zwischenzeit zwar des Öfteren geringfügig modifiziert wurden, aber im Wesentlichen immer noch in der gleichen Form Bestand haben, unbedingt geändert werden müssten. Aus dem Gemeinderat kam die Frage auf, wie denn die Nachbargemeinden verfahren würden. "Wie ist es denn in Rott", wurde nachgefragt. Darauf Bürgermeister Hintersberger: „Es ist mir Wurst, was

    Reichlings Bürgermeister "will Missstände angehen".

    Nicht nur in Reichling, sondern auch in vielen anderen Gemeinden im Umkreis gibt es nach wie vor ein Einheimischenmodell, das streng genommen nicht dem EU-Recht entspricht. Auch in der Verwaltungsgemeinschaft hätten bisher nicht alle Gemeinden ihr Vergabemodell angepasst, wie Geschäftsstellenleiter Wolfgang Hentschke auf Anfrage bestätigte. Eine Ausnahme bilde Vilgertshofen: Die Gemeinde hat vor ein paar Jahren neue, EU-konforme Richtlinien herausgegeben. 

    Vergaberichtlinien nach EU-Recht müssen eine soziale Komponente berücksichtigen. Es muss unter anderem eine Einkommensobergrenze für die Bauwilligen festgelegt werden. Damit soll verhindert werden, dass die diejenigen vergünstigte Grundstücke bekommen, die es finanziell gar nicht nötig hätten. Auch die Anzahl der Kinder spielt eine Rolle. Auch der Passus, dass ein Käufer mindestens zehn Jahre hier in der Gemeinde gewohnt haben muss und nur maximal zehn Jahre woanders gelebt haben darf, sei in den aktuellen Richtlinien der Gemeinde Reichling rechtswidrig, erläuterte der Bürgermeister.

    Das Einheimischenmodell war einst auf der Kippe gestanden, nachdem Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren bekommen hatte und vier Gemeinden wegen ihrer Vergaberichtlinien verklagt worden waren. Daraufhin hatten sich

    Reichlinger Gemeinderat beschließt Einheimischenmodell an EU-Recht anzupassen

    Dritter Bürgermeister Alexander Graf erörterte, dass er sich selbst hinsichtlich der Richtlinien informiert habe: Es sei längst nicht alles rechtswidrig an den geltenden Richtlinien der Gemeinde Reichling. Es müsste ein gewisses Bruttojahreseinkommen festgelegt werden, das von den Käufern nicht überschritten werden dürfe. Einige Räte meinten, dass man sich das Hausbauen mit geringem Einkommen gar nicht mehr leisten könne, sofern nicht die Eltern oder ein besser betuchter Partner Geld beisteuern würden.

    Der Gemeinderat beschloss, dass die Verwaltung für das Einheimischenmodell ähnliche Statuten ausarbeiten solle wie bisher – aber eben solche, die mit EU-Recht vereinbar seien. Dann soll der Gemeinderat darüber abstimmen.

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