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Pürgen: Pürgen passt Hebesätze an: Weniger Grundsteuer für Einfamilienhäuser ab 2025

Pürgen

Pürgen passt Hebesätze an: Weniger Grundsteuer für Einfamilienhäuser ab 2025

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    Der Gemeinderat Pürgen hat die Hebesätze für die Grundsteuer A und B angepasst.
    Der Gemeinderat Pürgen hat die Hebesätze für die Grundsteuer A und B angepasst. Foto: Jens Büttner, dpa (Symbolbild)

    Die neue Grundsteuer tritt nächstes Jahr in Kraft. Damit der Durchschnittsbürger nicht mehr zahlen muss, hat der Pürgener Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung die Hebesätze angepasst.

    In der Sitzung wurde erklärt: Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherigen gesetzlichen Regelungen zur Bewertung von Grundstücken für Zwecke der Grundsteuer im Jahr 2018 für verfassungswidrig erklärt. Der Bayerische Landtag hat 2021 zur Neuregelung der Grundsteuer ein eigenes Landesgrundsteuergesetz verabschiedet, mit dem anstelle des Bundesmodells ein Flächenmodell umgesetzt wird. Die Regelungen zur Grundsteuer A (Betriebe der Land- und Forstwirtschaft) entsprechen im Wesentlichen dem neuen Bundesrecht. So werden landwirtschaftliche Wohngebäude zukünftig der Grundsteuer B zugeordnet. Der Wert des Grundstücks findet ansonsten ab dem Jahr 2025 insbesondere bei der Grundsteuer B keine Berücksichtigung mehr. Hier weicht das bayerische Recht vom Bundesrecht ab. Im bayerischen Recht wird die Grundsteuer im Wesentlichen nach der Grundstücksgröße und Gebäudefläche berechnet.

    Aufgrund dieser Änderungen verändern sich die Einnahmen der Gemeinden und daher auch in Pürgen bei der Grundsteuer erheblich, sofern diese mit den aktuellen Hebesätzen berechnet und festgesetzt werden. Da die Grundsteuer zum 1. Januar 2025 nach neuem Recht zu erheben ist, muss zur fristgerechten Berechnung der Grundsteuer eine Satzung über die Erhebung der Grundsteuerhebesätze noch im Herbst 2024 erlassen werden. „Von der Verwaltung wurden daher verschiedene Berechnungen vorgenommen, um ähnliche Einnahmen zu erzielen“, erklärte Bürgermeister Wilfried Lechler. Diese Berechnungen wurden bereits in der nicht öffentlichen Sitzung Ende Juli 2024 vorgestellt und diskutiert. Im selben Zug soll der Gewerbesteuerhebesatz für 2025 beschlossen werden.

    Pürgens Bürgermeister: „Einfamilienhausbesitzer werden in der Tendenz weniger zahlen.“

    Der Beschluss in Kürze: Die Grundsteuer A für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe wird von 280 auf 350 Prozent erhöht. Die Grundsteuer B für Grundstücke wird von 280 auf 240 Prozent gesenkt. Die Gewerbesteuer beträgt dann 320 Prozent. Die Änderungen treten zum 1. Januar 2025 in Kraft. „Was die Bürger am meisten interessieren wird - und da können wir sie beruhigen: In der Tendenz werden Einfamilienhausbesitzer weniger zahlen“, sagte Lechler in der Gemeinderatssitzung. Mehr zahlen demnach nur jene, die Anbauten nicht gemeldet haben und nun rückwirkend festgestellt wurden. Anhand von anonymisierten Beispielen verdeutlichte Lechler dies. Ein Einfamilienhausbesitzer, der bislang bei einem Hebesatz von 280 Prozent eine Grundsteuer in Höhe von 290,70 Euro gezahlt hat, wird ab 2025 bei einem Hebesatz von 240 nur noch 198,22 Euro zahlen.

    Anders sieht es in der Landwirtschaft aus. Ein Beispiel: Ein Betrieb wurde bislang nur die Grundsteuer A mit einem Hebesatz von 280 Prozent berechnet und kam dadurch auf einen Betrag von 687,18 Euro. Durch die neue Aufteilung und die jeweiligen Hebesätze kommt der gleiche Betrieb für die Grundsteuer A auf eine Summe von 307,65 Euro und für die Grundsteuer B auf eine Summe von 456,89 Euro. Insgesamt zahlt der landwirtschaftliche Betrieb damit rund 77 Euro mehr als zuvor. Und auch für das Gewerbe bedeute die neue Grundsteuer grundsätzlich eine Erhöhung, erwähnte der Pürgener Bürgermeister, der betonte: „Wir können immer noch nachjustieren, wenn mir merken, dass es nicht passt. Der größte Fehler wäre gar nichts zu machen.“

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