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  3. Prozess: Angeklagter aus Dießen entschuldigt sich für gewaltsames Verhalten

Prozess
19.06.2024

Angeklagter aus Dießen entschuldigt sich für gewaltsames Verhalten

In Dießen hat ein Mann seine Ex-Partnerin mit Pfefferspray angegriffen. Dafür musste er sich nun vor dem Amtsgericht in Augsburg verantworten.
Foto: Bernd Weißbrod, dpa (Symbolbild)

Für die gefährliche Körperverletzung, Beleidigung, Verstoß gegen das Gewaltschutzgesetz und Nötigung steht ein Mann aus Dießen vor Gericht in Augsburg.

In Dießen zerbricht 2022 eine Partnerschaft im Streit, bei dem von beiden Seiten immer wieder auch die Polizei involviert wird. Schließlich wird dem Mann untersagt, sich der ehemaligen Partnerin zu nähern oder ihre Adresse aufzusuchen. An die Auflage hält sich der Dießener nicht. Er verfolgt die Frau unter anderem mit dem Auto und setzt bei einer Kontaktaufnahme auch Pfefferspray ein, von dem auch Unbeteiligte zu Schaden kommen. 

In der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft wird dem mittlerweile 41-Jährigem vorgeworfen, zwischen Juni und September 2023 mehrmals unerlaubt seine Ex-Freundin aufgesucht zu haben. Bei den Konfrontationen wurde diese durch Pfefferspray verletzt, einmal habe der starke Griff des Mannes blaue Flecken auf ihrem Arm hinterlassen. Jedes Mal habe der Mann die Frau beleidigt. Auch vor dem gemeinsamen Sohn.

Ex-Freundin vor Gericht: Lebensqualität sei durch Stalking eingeschränkt gewesen

Der Angeklagte ließ von seinen Rechtsanwälten eine Erklärung zu den Taten abzugeben. Die alle umfangreich eingeräumt wurden. Die Anwälte erklärten das Verhalten mit der langen Vorgeschichte, in welcher sich der Streit entwickelt habe und schließlich auch durch die finanzielle Situation des 41-Jährigen, eskaliert sei. Insbesondere der Einsatz von Pfefferspray tue dem Angeklagten leid. Während er nach den Geschehnissen in Untersuchungshaft saß, habe er auch den Familien Schmerzensgeld angeboten, die bei durch das Pfefferspray ebenfalls verletzt wurden, obwohl sie nicht Teil der Auseinandersetzung waren.

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Die Ex-Freundin trat in dem Prozess als Nebenklägerin und auch als Zeugin auf. Auf die Frage von Richterin Susanne Scheiwiller, wie es der Geschädigten heute gehe, beantwortete die 41-Jährige mit: „Ein wenig besser.“ Das Verhalten des Angeklagten habe dafür gesorgt, dass sie in der Lebensqualität eingeschränkt gewesen sei. „Manchmal haben wir die Rollos heruntergemacht, damit es aussieht, als seien wir nicht zu Hause.“ Der Sohn frage, wo der Vater ist. „Er liebt ihn und vermisst ihn auch. Unser Sorgerecht ist geteilt“, erklärt die Frau. „Es tut mir leid“, sagte der Angeklagte schließlich zu ihr.

Gewalt gegen Ex-Freundin: Dießener bekommt drei Jahre auf Bewährung

In ihrem Plädoyer räumte die Staatsanwältin ein, dass unter anderem aufgrund des Geständnisses und der Entschuldigung eine Freiheitsstrafe von insgesamt zwei Jahren auf vier Jahre Bewährung ausgesetzt werden könne. Zudem forderte sie das Ableisten von Sozialstunden. Nebenkläger Anwalt Marcus Becker argumentierte, dass die gegrummelte Entschuldigung und die vorgelesene Aussage nicht von authentischer Reue zeugten, und forderte eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten ohne Bewährung. Zudem solle der Angeklagte die Kosten der Nebenklage tragen. Die Verteidigung forderte ein Jahr und drei Monate Freiheitsstrafe ausgesetzt auf Bewährung. Die Richterin setzte das Urteil auf ein Jahr und acht Monate Freiheitsstrafe fest, das auf drei Jahre Bewährung ausgesetzt wird. Zudem solle er 80 Sozialstunden ableisten und die Kosten der Nebenklage tragen.

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