Ein von der Gemeinde beauftragter Jäger wollte die nachtaktiven Tiere auch in der Dunkelheit mit einem Nachtsichtgerät schießen und reichte eine Petition gegen das Landratsamt ein, das ihm diesen Wunsch verwehrte. Der Landtag gab ihm recht. Unter den aktuellen Bedingungen müsste das Landratsamt die "Biberentnahme" auch mit dieser Technik erlauben. Doch nun hat das Landratsamt Landsberg die bisherige artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung insoweit widerrufen, "als dass der Gemeinde Prittriching mit sofortiger Wirkung die Ausnahmegenehmigung zum Lebendfang, Tötung und Abschuss von Bibern am Verlorenen Bach, nördlich von Winkl, entzogen wird", wie es im Bescheid heißt.
Prittriching