Ab dem Schuljahr 2026/27 haben Erstklässler einen Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbetreuung, der dann die gesamte Grundschulzeit gilt. Das stellt die Kommunen vor Herausforderungen und sorgt für Zeitdruck. Das Ganze könnte in Form einer offenen oder gebundenen Ganztagsschule, einer Mittagsbetreuung oder eines Hortes umgesetzt werden. In der vergangenen Gemeinderatssitzung ging Kämmerin Martina Fischer – sie soll die Stelle der Geschäftsleiterin perspektivisch übernehmen – auf die Vor- und Nachteile der Varianten ein. Im November oder Dezember sollen die Gemeinderäte sich dann entscheiden. Einige bezogen jetzt schon Stellung zu dem Thema.
Penzing