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Penzing: Rechtsanspruch für Grundschüler setzt Penzing unter Zugzwang

Penzing

Rechtsanspruch für Grundschüler setzt Penzing unter Zugzwang

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    Wird es ein Hort, die Mittagsbetreuung oder die gebundene oder offene Ganztagsschule? Mit der Frage beschäftigte sich der Penzinger Gemeinderat.
    Wird es ein Hort, die Mittagsbetreuung oder die gebundene oder offene Ganztagsschule? Mit der Frage beschäftigte sich der Penzinger Gemeinderat. Foto: Alexander Kaya (Symbolfoto)

    Ab dem Schuljahr 2026/27 haben Erstklässler einen Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbetreuung, der dann die gesamte Grundschulzeit gilt. Das stellt die Kommunen vor Herausforderungen und sorgt für Zeitdruck. Das Ganze könnte in Form einer offenen oder gebundenen Ganztagsschule, einer Mittagsbetreuung oder eines Hortes umgesetzt werden. In der vergangenen Gemeinderatssitzung ging Kämmerin Martina Fischer – sie soll die Stelle der Geschäftsleiterin perspektivisch übernehmen – auf die Vor- und Nachteile der Varianten ein. Im November oder Dezember sollen die Gemeinderäte sich dann entscheiden. Einige bezogen jetzt schon Stellung zu dem Thema.

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