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Penzing: PFC-Belastung im Boden und Wasser: Bima verlängert die Einspruchsfrist

Penzing

PFC-Belastung im Boden und Wasser: Bima verlängert die Einspruchsfrist

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    Das Feuerlöschübungsbecken auf dem früheren Fliegerhorst Penzing wurde vor zwei Jahren mit einer Plane abgedeckt, damit Regenschauer die Chemikale PFC  nicht in den Boden und das Wasser weitertragen.
    Das Feuerlöschübungsbecken auf dem früheren Fliegerhorst Penzing wurde vor zwei Jahren mit einer Plane abgedeckt, damit Regenschauer die Chemikale PFC nicht in den Boden und das Wasser weitertragen. Foto: Oliver Wolff (Archiv)

    Eine gute Nachricht konnte Penzings Bürgermeister Peter Hammer (CSU) in der vergangenen Gemeinderatssitzung verkünden. Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (Bima), in deren Eigentum sich der ehemalige Fliegerhorst befindet, wird die Frist, bis zu der Bürger Einsprüche wegen der Belastung durch die Chemikalie PFC geltend machen können, wahrscheinlich um vier Jahre bis zum 31. Dezember 2028 verlängern. „Die Entscheidung ist wohl gefallen, es fehlt aber noch eine Unterschrift“, informierte er in der vergangenen Gemeinderatssitzung.

    PFC-Chemikale war im eingesetzten Löschschaum enthalten

    Die Chemikalie war im Löschschaum enthalten, der auf dem früheren Fliegerhorst verwendet wurde, versickerte im Boden und wurde mit dem Grundwasserstrom weitertransportiert. PFC steht im Verdacht, gesundheitsgefährdend zu sein. Besonders betroffen sind die Ortsteile Untermühlhausen und Epfenhausen. Die "Interessensgemeinschaft PFC Penzing" weist gegenüber unserer Redaktion zudem darauf hin, dass sie von der Bima den Rat bekommen habe, dass mutmaßlich Betroffene dennoch vorsichtshalber einen formlosen Antrag auf Fristverlängerung bei der Behörde stellen sollten.

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