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Penzing/Landsberg : AREA 61 : Kein Verzicht auf Verjährung der PFC-Altlasten

Penzing/Landsberg

AREA 61 : Kein Verzicht auf Verjährung der PFC-Altlasten

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    Die Area 61 möchte bis Ende 2027 auf eine Einrede der Verjährung durch die BImA verzichten.
    Die Area 61 möchte bis Ende 2027 auf eine Einrede der Verjährung durch die BImA verzichten. Foto: Gemeinde Penzing

    Mit einem Brief haben sich der Zweckverband Area 61 und sein Vorsitzender Peter Hammer nun an die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) gewandt. Um derzeit laufende Gespräche und Verhandlungen im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung im Bereich des ehemaligen Fliegerhorsts Penzing sowie dem möglichen Erwerb der Flächen unbelastet weiterführen zu können, bittet Hammer die BImA darum, bis zum 31. Dezember 2027 auf die Einrede einer Verjährung verzichten zu können. Die eigentliche Frist gilt aktuell bis zum Ende 2024.

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