Mit einem Brief haben sich der Zweckverband Area 61 und sein Vorsitzender Peter Hammer nun an die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) gewandt. Um derzeit laufende Gespräche und Verhandlungen im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung im Bereich des ehemaligen Fliegerhorsts Penzing sowie dem möglichen Erwerb der Flächen unbelastet weiterführen zu können, bittet Hammer die BImA darum, bis zum 31. Dezember 2027 auf die Einrede einer Verjährung verzichten zu können. Die eigentliche Frist gilt aktuell bis zum Ende 2024.
Penzing/Landsberg
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