Es ist eines der großen Themen im Zusammenhang mit dem ehemaligen Penzinger Fliegerhorst und dessen Umgebung: Wie hoch ist die Belastung von Boden und Grundwasser durch per- und polyfluorierten Chemikalien (PFC) und wer kommt für mögliche Langzeitfolgen auf? Die Chemikalie war im verwendeten Löschschaum enthalten. Die beiden Gemeinderäte Christian Brambach (DGP) und Roland Schmidhofer (DGU) fordern deshalb eine Feststellungsklage gegenüber der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (Bima) einzureichen, in deren Besitz der Fliegerhorst sich aktuell befindet und von der die Gemeinde und die Stadt Landsberg das Areal erwerben möchten. Den Räten geht es dabei um Bereiche außerhalb des Fliegerhorsts. Sie erläuterten im Gremium, warum sie die Klage für wichtig halten. Bürgermeister Peter Hammer (CSU) äußerte deutliche Kritik am Vorgehen von Schmidhofer und Brambach.
Gleich zu Beginn des Tagesordnungspunktes wurden die Fronten geklärt. Schmidhofer bat den Bürgermeister, den Antrag an die Wand zu projizieren und für die Zuhörer vorzulesen. "Sie wollten den Antrag haben, ich nicht", machte Hammer klar und forderte Schmidhofer auf, sich selber zu äußern, was dieser dann auch tat. "Nur mit der Klage kann Rechtsklarheit geschaffen und eine Verjährung von Schadensansprüchen gestoppt werden. Zudem könnten sich die Bürger darauf berufen, wenn sie ihr Recht später selber einklagen müssen", argumentierte Schmidhofer. Auf der Internetseite des Landratsamts Landsberg heißt es zu dem Thema: "Personen/Institutionen, die meinen, einen Anspruch auf Schadensersatz zu haben, können sich bei der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben melden. Ein möglicher Verzicht auf die Einrede der Verjährung kann gegebenenfalls nach entsprechender Prüfung im Einzelfall gegenüber möglichen Anspruchsberechtigten erklärt werden." Dieser Verzicht auf die Verjährung ist begrenzt bis Ende 2024.
Gemeinderat aus Penzing konsultiert Fachanwalt für Altlasten
Er habe auch einen auf Altlasten spezialisierten Fachanwalt kontaktiert, der ihm zu einer Feststellungsklage als erstem Schritt geraten habe. "Die Aussage war, dass alles klar im Bundesbodensschutzgesetz geregelt ist und die Bima zuständig ist", sagte der Gemeinderat aus Untermühlhausen auf Nachfrage unserer Redaktion. Ihm sei bewusst, dass im nächsten Schritt ein Gutachten in Auftrag gegeben werden müsse. Mit diesem müsse nachgewiesen werden, dass es einen kausalen Zusammenhang zwischen dem Fliegerhorst und den PFC-Belastungen in dessen Umfeld gebe. Das Gutachten könne eine fünfstellige Summe kosten. Das sei angesichts der Prognosen, dass PFC wohl noch Jahrzehnte im Boden und Grundwasser nachweisbar sein werde, aus seiner Sicht aber eine gute Investition.
Hammer sagte dazu: "Wir haben bei dem Thema vor Monaten eine renommierte Anwaltskanzlei beauftragt. Die Ergebnisse sollten in den kommenden Wochen vorliegen. Ich finde es auch leichtfertig, zu meinen, man könne aufgrund eines Beratungsgesprächs ein solch komplexes Thema abschließend beurteilen." Der Bürgermeister verwies darauf, dass es diese Thematik auch bei anderen Flughäfen gebe. "Wenn die Sache so einfach wäre, gäbe es längst eine Blaupause dafür." Kritik kam auch vom Zweiten Bürgermeister Manfred Schmid (CSU). "Wir waren uns, bis auf euch beide, einig, dass wir die Stellungnahme der beauftragten Kanzlei abwarten. Ihr meint, jetzt rechts überholen zu müssen, das ärgert mich maßlos", sagte er mit Blick auf den Antrag seiner Ratskollegen. Schmidhofer seinerseits begründete den Antrag damit, dass das Thema Verjährung dränge und ihm der Bürgermeister keinen konkreten Termin habe nennen können, wann das Gutachten vorliegen werde.
Ist der Gemeinde Penzing bereits ein Schaden entstanden?
Schmidhofer wiederum äußerte: "Was mich ärgert, ist, dass die Bima keine Rechtsgrundlage benennt, auf die sie sich stützt, wenn es darum geht, dass sie außerhalb des Fliegerhorsts nicht zuständig sei." Sollte die Bima tatsächlich nicht in die Verantwortung genommen werden, bedeute das immense Kosten bei Eingriffen in den Grundwasserschwankungsbereich und auch für Bauvorhaben in den betroffenen Ortsteilen Epfenhausen und Untermühlhausen, argumentierte Schmidhofer. Es gebe "nachweislich" mit dem Kindergarten und Vereinsheim in Epfenhausen schon einen Fall, wo PFC-Überschreitungen im Grundwasserschwankungsbereich nachgewiesen worden seien und die Kommune hier einen finanziellen Schaden erleide. Das Gebäude wurde abgerissen und soll durch einen Neubau ersetzt werden. Peter Hammer verweist hier darauf, dass im Boden in allen bisherigen Fällen auch andere Schadstoffe (TOC, Schwermetalle, Organik) enthalten waren, die - unabhängig von PFC - ebenfalls einen finanziellen Aufwand bei der Entsorgung verursachen. Am Ende sei es, mit Blick auf eine Klage, auch eine Kosten-Nutzen-Frage, welchen Weg die Kommune gehe, um Schaden von ihr abzuwenden.
Bürgermeister von Penzing will zunächst andere Schritte gehen
Christian Brambach argumentierte, dass eine Feststellungsklage sinnvoll sei, weil es die Verhandlungsposition der Kommune stärke. "Dann hat die Bima vielleicht ein gesteigertes Interesse, Maßnahmen schneller umzusetzen, um den Schaden für sich geringer zu halten." Peter Hammer äußerte auf Nachfrage unserer Redaktion, dass er zum heutigen Tage nicht kategorisch ausschließen könne, dass am Ende des Prozesses eine Feststellungsklage eingereicht werden könnte. "Vorher gibt es aber noch viele andere Schritte, die wir gehen müssen." Dazu zählten unter anderem Verhandlungen, die Beratung durch Behörden wie das Wasserwirtschaftsamt, Landratsamt oder Landesamt für Umwelt und die Unterstützung durch ein Fachbüro.
Nur die beiden Antragssteller votierten letztlich dafür, dass eine Klage eingereicht wird.