Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (Bima) hat vor Kurzem eine Pressemitteilung herausgegeben, in der sie über Maßnahmen informierte, wie die am Feuerlöschübungsbecken des ehemaligen Penzinger Fliegerhorsts entstandene PFC-Verunreinigung eingedämmt werden kann (LT berichtete). Nun kam in der jüngsten Sitzung des Gemeinderats Penzing dieses Schreiben zur Sprache. Bei einem Teil der Bima-Stellungnahme, der eventuelle Ansprüche auf Schadensersatz behandelt, kam es zur regen Diskussion.
PFC: Bürgerinnen und Bürger können sich an Bima wenden
In ihrer Mitteilung schreibt die Bundesanstalt, sie habe eine Stelle geschaffen, an die sich Personen und Institutionen wenden können, die eine Anspruchsprüfung auf Schadensersatz aufgrund der PFC-Verunreinigung am Fliegerhorst anmelden wollen. Dort werde jede Meldung individuell geprüft und beantwortet.
„Es hat sich gezeigt, dass bei den Forderungen bisher keine Hinweise geliefert wurden, die nach Auffassung der Bima eine Schadensregulierung begründen würden“, teilt die Bima mit. Nach Prüfung der ersten Anfragen stelle sie für die Verunreinigungen auf dem Fliegerhorst Penzing ihre Rechtsauffassung klar: Die Verunreinigungen am Flugplatz Penzing seien ausschließlich zu Zeiten entstanden, als die Verwendung der eingesetzten PFC-haltigen Löschschäume zulässig war. Ein Anspruch auf Schadensersatz würde laut Bima nur bestehen, wenn die Flugplatzbetreiberin schuldhaft ein Eigentum oder Schutzgesetz verletzt hätte. Dies sei nach Auffassung der Bima nicht der Fall.
Gemeinderat wartet lange auf Bima-Stellungnahme
„Endlich haben wir eine Stellungnahme von der Bima vorliegen“, sagte Penzings Zweiter Bürgermeister Manfred Schmid, der als Urlaubsvertretung von Rathauschef Peter Hammer die Gemeinderatssitzung leitete. Lange Zeit habe sich die Bundesanstalt davor gedrückt, eine eigene Einschätzung zu möglichen Schadensersatzansprüchen zu geben. „Wir haben die Pressemitteilung auf Bitten des Bürgermeisters für alle Bürgerinnen und Bürger auf unserer Gemeinde-Homepage veröffentlicht.“
Wie die Gemeinde Penzing in der Causa PFC weiterverfahren kann, sei noch offen, sagte Manfred Schmid. Dazu müsse erst festgestellt werden, ob durch den Austritt des Schadstoffs ein Schaden auf gemeindlichen Grundstücken verursacht worden ist. Eine Bodenprobe am Wildwassergraben habe ergeben, dass dort der PFC-Wert unterhalb der Nachweisgrenze liegt, sagte Schmid. „Das bedeutet nicht, dass andernorts auch nichts ist. Klar ist aber, dass wir als Gemeinde nicht für private Eigentümerinnen und Eigentümer Schadensersatz fordern oder einklagen können.“
Penzing prüft noch, ob Schäden auf gemeindlichen Flächen entstanden sind
Die Gemeinderäte Christian Brambach und Roland Schmidhofer hinterfragten in der Sitzung die Bedeutung der Bima-Stellungnahme. Es sei nicht verwunderlich, wenn ein Beschuldigter von sich selbst behauptet, keinen Schaden verursacht zu haben, lautete eine der vorgetragenen Argumente. Die beiden schlugen vor, dass die Gemeinde zusammen mit einem Fachanwalt juristische Möglichkeiten auslotet. Jeannette Witta, Dritte Bürgermeisterin, sagte, man werde genau untersuchen, ob Schadensersatz gefordert werden kann.
Die Abkürzung PFC steht für Perfluorcarbone, also perfluorierte Kohlenwasserstoffe. Diese wurden viele Jahre im Löschschaum verwendet und gelten als umweltschädlich. Gesundheitliche Folgen seien nicht auszuschließen.