Das Gesamtergebnis der Bundestagswahl 2025 entscheidet darüber, wie sich das Parlament in den nächsten vier Jahren zusammensetzt und welche Partei den Bundeskanzler stellt. Doch um zu verstehen, wie dieses Ergebnis zustande kommt, lohnt sich ein Blick auf die einzelnen Gemeinden. Hier erfahren Sie am Wahltag nach der Auszählung, wie die Menschen in Penzing gewählt haben.
Ergebnisse der Bundestagswahl 2025 in Penzing
Zur Bundestagswahl wird Deutschland in insgesamt 299 Wahlkreise unterteilt. Aus jedem Wahlkreis wird eine Direktkandidatin oder ein Direktkandidat per Direktmandat in den Bundestag gewählt. Mit der Erststimme entscheiden Wählerinnen und Wähler darüber, wer das ist. Es handelt sich um die linke Spalte im Wahlzettel.
Die Ergebnisse aus Penzing fließen in das Wahlkreis-Ergebnis ein. Sobald die Stimmen am Wahltag ausgezählt wurden, sehen Sie hier, wie die Kandidatinnen und Kandidaten speziell in diesem Ort abgeschnitten haben:
Mit der Zweitstimme stimmen Wählerinnen und Wähler über eine Partei ab. Das Kreuz dafür wird auf der rechten Wahlzettel-Spalte gesetzt. Die Zweitstimme gibt Aufschluss, wie viele Sitze eine Partei insgesamt im Bundestag bekommt und wie viele Kandidatinnen und Kandidaten von den Landeslisten künftig einen Sitz im Parlament haben.
Hier sehen Sie, wie viel Prozent die einzelnen Parteien in Penzing geholt haben:
Erste Bundestagswahl seit der Wahlrechtsreform
Weil der Bundestag in den vergangenen Jahren immer größer wurde, hat die Ampel-Regierung 2023 eine Wahlrechtsreform beschlossen. Seitdem gibt es keine Überhangs- und Ausgleichsmandate mehr. Das bedeutet: Parteien können nun über die Erststimme nicht mehr Direktmandate erlangen, als ihnen eigentlich an Sitzen nach den Zweitstimmen zustehen würden. Es kann also Kandidatinnen und Kandidaten geben, die zwar in ihrem Wahlkreis die meisten Erststimmen erhalten, aber trotzdem nicht in den Bundestag einziehen.
In Deutschland braucht eine Partei mindestens fünf Prozent der Stimmen, um in den Bundestag einzuziehen. Es gibt aber einen Ausnahmefall: Hat eine Partei weniger als fünf Prozent der Zweitstimmen, dafür aber mindestens drei Direktmandate gewonnen, darf auch sie in den Bundestag ziehen. Das besagt die sogenannte Grundmandatsklausel. (AZ)
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