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Penzing: Ehemaliger Fliegerhorst: Erst einmal Stillstand bei PFC-Untersuchung

Penzing

Ehemaliger Fliegerhorst: Erst einmal Stillstand bei PFC-Untersuchung

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    Auf welches Gesetz sich der Zweckverband der Area 61 beziehen will, um Schadensersatz für die PFC-Belastung zu erhalten, steht bisher nicht fest.
    Auf welches Gesetz sich der Zweckverband der Area 61 beziehen will, um Schadensersatz für die PFC-Belastung zu erhalten, steht bisher nicht fest. Foto: Helmut Fricke/dpa

    Michael Beisse von der Kanzlei Döring Spieß sprach im letzten Tagesordnungspunkt der Zweckverbandssitzung Area 61 über das Thema PFC-Belastung des ehemaligen Fliegerhorst in Penzing. Eigentlich hätte es im September einen Vorort-Termin geben sollen. Der wurde aber von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben auf den Oktober verschoben. „Leider gibt es nicht so viel zu erzählen“, so Beisse. So informierte der Rechtsanwalt nur über unterschiedliche Ansprüche, die bei einer PFC-Belastung mit der Verjährungsfrist in Fragen kommen. Allerdings sei keine der fünf Optionen wirklich passend für den Fall des ehemaligen Fliegerhorst-Areals. Zum einen, weil die Wirkung der Chemikalien zu dem Zeitpunkt der Nutzung nicht bekannt noch widerrechtlich war. Das Grundstück fällt aber auch nicht ins Umwelthaftungsgesetz, für das Bodenschutzgesetz müsste zuerst das Landratsamt einbezogen werden. Sollten sie sich auf Wassergesetz beziehen, habe man das Problem, dass eine Wasseranlage in dem Sinne fehle, so Beisse. Ein unmittelbares Einwirken auf ein Gewässer, in einen Bach oder ins Grundwasser, sei zudem auch nicht klar nachweisbar. „Wir wissen nicht, ob eine unmittelbare Einleitung von Löschschaum ins Grundwasser stattgefunden hat.“

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