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Pähl: Bub wird bei Felssturz in Pähler Schlucht verletzt

Pähl

Bub wird bei Felssturz in Pähler Schlucht verletzt

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    Bei einem Felssturz in der Pähler Schlucht wurde ein Bub verletzt.
    Bei einem Felssturz in der Pähler Schlucht wurde ein Bub verletzt. Foto: Werner Grünbauer

    In der Pähler Schlucht (Landkreis Weilheim-Schongau) ist am Sonntag ein Bub von einem Felsblock getroffen und leicht verletzt worden. Das hat gestern Pähls Bürgermeister Werner Grünbauer in einer Pressemitteilung bekannt gegeben. Grünbauer weiß von dem Felssturz und dem Unfall durch den Besitzer des Waldstücks, in dem sich der Vorfall ereignet hat. Nicht involviert in den Fall ist die Weilheimer Polizei. Laut Gemeinde hätten sich in dem betreffenden Waldstück gar keine Spaziergänger aufhalten dürfen.

    Der Bürgermeister kritisiert die Behörden

    Der Pähler Gemeindechef sieht sich bestätigt: Die Gemeinde hatte – wie berichtet – im April die gesamte Schlucht für den Besucherverkehr gesperrt, da man der Verkehrssicherungspflicht nicht mehr nachkommen könne. Doch es gehen immer wieder Leute in die Schlucht, denn die Schilder und der Bauzaun der Gemeinde werden laut Grünbauer immer wieder von Unbekannten abgebaut. 2002 hatte ein Hochwasser den Weg teilweise weggespült. Eigentlich würde der Bürgermeister die öffentlichen Wege in der Schlucht gerne sanieren und bis kurz vor den Wasserfall führen lassen. Dort sollte dann auf einer Plattform Schluss sein, damit sich die Menschen nicht unter die gefährlichen Wände aus Nagelfluh stellten, einer Gesteinsformation, von der immer wieder etwas abbricht.

    Einer solchen Wegeführung muss allerdings die Regierung von Oberbayern zustimmen, da es sich bei der Pähler Schlucht um ein Naturschutzgebiet handelt. Beantragt hat die Gemeinde Pähl ihr Konzept 2014. „Es kommen jährlich 20000 Menschen. Die Leute gehen bis zum Wasserfall, ob der Weg gewidmet ist oder nicht“, sagt Grünbauer. Er ärgert sich darüber, dass von der Regierung keine Zustimmung kommt, und spricht von einem „verlängerten Arm des Bund Naturschutz“. Grünbauer hat sich in dieser Sache an die Staatskanzlei gewandt, wie er erzählt.

    So reagiert man bei der Regierung von Oberbayern

    Zu dem verletzten Kind könne man sich nicht äußern, heißt es von der Regierung von Oberbayern: „Dazu liegen uns keine näheren Informationen vor.“ Warum es mit dem Wegebau in der Schlucht nicht weitergeht, dazu wird Folgendes erläutert: Im vorderen Teil der Schlucht könne man sich einen Rundweg vorstellen, aber nicht im hinteren, extrem steilen und schmalen Bereich. Denn ein Weg, der dort gebaut wird und gegen Astbruch, Steinschlag und umstürzende Bäume geschützt werden muss, würde nach Auffassung der Regierung von Oberbayern einen zu großen Eingriff in die Natur bedeuten. 2004 hätten sich die Gemeinde und der Waldbesitzer bereits geeinigt, im hinteren Schluchtteil keinen öffentlichen Weg mehr auszuweisen. Bis zum Wasserfall hat sich nun ein Trampelpfad entwickelt. Das sei auch nicht zu beanstanden, heißt es aus München mit Verweis auf das Betretungsrecht der freien Natur.

    Die Regierung von Oberbayern sieht die Gemeinde in diesem Bereich auch nicht für die Verkehrssicherungspflicht verantwortlich, da es sich um keinen öffentlichen Weg handelt. Denn die Natur betritt man auf eigene Gefahr. „Es besteht keine Haftung für typische, sich aus der Natur ergebende Gefahren.“ Trotzdem dürfe die Gemeinde gegebenenfalls Anordnungen erlassen, „bei Gefahr für Leib und Leben“. Wie die Sperrung der gesamten Schlucht zu beurteilen ist, dazu verweist die Regierung auf das Landratsamt in Weilheim.

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