Nach einer Vorbesprechung im Landratsamt wurde einen Tag später der Aufstellungsbeschluss durch den Gemeinderat getroffen. "Wenn wir den Flächennutzungsplan nicht ändern, wird Riebel eine Änderung über das Raumordungsverfahren anstreben", stellte Bürgermeister Stork die Aussichten für die Gemeinde dar. Der Beschluss fiel einstimmig aus.
Auch ein Sondergebiet für Bauschuttrecycling
In einem weiteren Tagesordnungspunkt beschloss der Gemeinderat die 5. Änderung des Flächennutzungsplans und die Aufstellung eines Bebauungsplanes "Sondergebiet Bauschuttrecycling", ebenfalls auf Antrag des Kieswerks. Bisher seien zwei Bereiche als Lagerflächen genehmigt, führte Stork aus. Nun soll etwa zweimal jährlich für zwei bis drei Wochen eine mobile Brechanlage aufgestellt und das Material dort zerkleinert werden. Es werde ein Schallgutachten erstellt, so Stork. "Richtung Dorf ist wahrscheinlich ein Lärmschutzwall erforderlich", sagte er.
Die Kosten hierfür sowie die Kosten des Gutachtens und der Planänderungen übernehme der Antragsteller. Mit seinem einstimmigen Beschluss hat der Gemeinderat die "Annahme, zeitweise Behandlung und Lagerung von Boden-, Bauschutt und Gleisschotter bis zu den Werten Z 1.1 und RW 1" (Belastungsklassen) genehmigt.