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Lebensgefahr auf dem Bundeswehrübungsplatz in Landsberg: Betreten verboten

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Auf Landsbergs Standortübungsplatz der Bundeswehr kann akute Lebensgefahr drohen

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    Auf dem Standortübungsplatz südlich von Landsberg wird unter anderem regelmäßig mit dem Waffenträger Wiesel trainiert.
    Auf dem Standortübungsplatz südlich von Landsberg wird unter anderem regelmäßig mit dem Waffenträger Wiesel trainiert. Foto: Bundeswehr

    Unberührte Natur, leckere Pilze, scheue Wildtiere: Der Reiz, einen Ausflug auf Übungsplätze der Bundeswehr und damit in militärisches Sperrgebiet zu wagen, ist hoch. Das gilt auch für den Standortübungsplatz südlich von Landsberg neben dem Areal der ehemaligen Lechrain-Kaserne. Das Betreten ist jedoch aus guten Gründen streng verboten, denn es drohen unterschiedliche Gefahren - und hohe Strafen.

    Der Standortübungsplatz Landsberg zählt laut einer Pressemeldung der Bundeswehr zu den wertvollsten militärischen Flächen Bayerns. Das Gebiet sei wichtiger Lebensraum unter anderem für bemerkenswerte Heuschrecken- und Tagfalterarten, Reptilien und Amphibien. Die Bundeswehr nutzt das rund 250 Hektar große Areal als Übungsgelände. So ist das Übungsmunitionsschießen mit Handwaffen regelmäßiger Trainingsbestandteil der Soldatinnen und Soldaten. Auch Waffensysteme wie der Kampfpanzer Leopard oder der Schützenpanzer Marder kommen zum Einsatz und bewegen sich zum Teil mit hoher Geschwindigkeit durch Wald und über Wiesen.

    Vermehrtes Flugaufkommen und Gefechtslärm gehen mit den Übungen einher.
    Vermehrtes Flugaufkommen und Gefechtslärm gehen mit den Übungen einher. Foto: Bundeswehr

    Der Bedarf der Truppe ist so hoch wie lange nicht, heißt es von der Bundeswehr, denn die Truppe wolle ihre Verteidigungsbereitschaft erhöhen. Am Standortübungsplatz Landsberg/Dornstetten herrscht gerade in den Sommermonaten viel Betrieb. In den nächsten Wochen übt unter anderem die Infanterieschule aus Hammelburg den luftgestützten Bodenkampf mit einer Fallschirmjägereinheit. Daher kann es vermehrt zu Flugaufkommen und Gefechtslärm kommen.

    Immer wieder gibt es aber auch gefährliche Situationen mit zivilen Besucherinnen und Besuchern, die den Übungsplatz als Naherholungsgebiet nutzen. Dabei ist die Rechtslage laut Bundeswehr eindeutig, wie an den vielen aufgestellten Warnschildern zu erkennen sei. „Unbefugtes Betreten verboten“, heißt es auf diesen. Etwaige Ausnahmen beruhen auf individuellen Nutzungsverträgen, die die Bundeswehr etwa mit Jagdpächtern oder Schäfern abschließt.

    Die getarnten Soldaten und Waffensysteme sind schwer zu erkennen

    Tauchen unerwartet Personen auf einer Schießbahn auf, bestehe für sie akute Lebensgefahr. Entsprechend streng seien die Vorgaben an die Truppe. Auf das Kommando „Stopfen!“ wird das Schießen eingestellt und die Übung sofort unterbrochen, bis die Personen aus der Gefahrenzone gebracht sind. Die Truppe koste die Unterbrechung wertvolle Übungszeit – das unerwartete Auftauchen auf der Schießbahn Verletzungen oder im schlimmsten Fall auch Menschenleben. Auch ohne scharfen Schuss, mit Übungs- oder Manövermunition, könne eine Begegnung mit der übenden Truppe gefährlich sein. Getarnt und versteckt sind die Soldatinnen, Soldaten und Waffensysteme schwer zu entdecken. Umgekehrt kann die Truppe unbefugte Personen leicht übersehen. Das Sichtfeld in einem gegen Beschuss geschützten Fahrzeug ist nicht mit dem in einem handelsüblichen Auto zu vergleichen.

    Die Bodenerosion sorgt dafür, dass immer wieder Altmunition auftaucht.
    Die Bodenerosion sorgt dafür, dass immer wieder Altmunition auftaucht. Foto: Bundeswehr

    Die vermeintlich sichere – aber dennoch verbotene – Tour auf den Straßen und Wegen des Übungsplatzes kann ebenfalls gefährlich sein. Die Umweltschutzstandards der Bundeswehr sind zwar hoch. Doch kein Übungsplatz ist frei von Altmunition. Auf vielen Übungsplätzen wird seit über 100 Jahren geschossen. Auch wenn ein Gebiet bis auf eine Tiefe von einem Meter von Munition geräumt wurde, sorgt die Bodenerosion laut Bundeswehr dafür, dass Weltkriegsmunition, aber auch aktuell genutzte Munition der übenden Truppe immer wieder auftaucht.

    Warnschilder weisen auf die Gefahren auf dem Übungsplatz hin.
    Warnschilder weisen auf die Gefahren auf dem Übungsplatz hin. Foto: Bundeswehr

    Bei ordnungswidrigem Betreten des Übungsplatzes droht nicht nur ein Ordnungsgeld

    Wer einen Übungsplatz unbefugt betritt, wird sofort des Geländes verwiesen. Uneinsichtige Personen können an Polizei oder Feldjäger, die Militärpolizei der Bundeswehr, gemeldet werden. Und dann wird es unter Umständen teuer: Wer erstmals ordnungswidrig einen Übungsplatz betritt, muss mit 50 Euro Ordnungsgeld rechnen. Im Wiederholungsfall stehen 250 Euro und schließlich 1000 Euro zu Buche. Ein Strafverfahren wegen Haus- oder Landfriedensbruch ist ist ebefanlls möglich. Muss wegen eines solchen Vorfalls eine Übung unterbrochen werden, drohen weitere strafrechtliche Konsequenzen.

    Beim Standortältesten, Oberstleutnant Bernd Herrmann, sind in den zurückliegenden Jahren 50 Vorfälle registriert worden, in denen Personen das Areal bei Landsberg unrechtmäßig betreten haben – in Verbindung mit Uneinsichtigkeit oder Widersetzens hinsichtlich der Aufforderung, das Gelände zu verlassen. Diese Zahl gilt es laut Bundeswehr zu reduzieren. Denn jeder einzelne Vorfall kann zu einer Gefährdung von Leib und Leben führen. (AZ)

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