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Landsberg/Unterallgäu: Unternehmer wegen Drogenhandels zu mehrjähriger Haftstrafe verurteilt

Landsberg/Unterallgäu

Unternehmer wegen Drogenhandels zu mehrjähriger Haftstrafe verurteilt

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    Vor dem Landgericht Augsburg mussten sich zwei Männer aus den Kreisen Landsberg und Unterallgäu wegen Drogenhandels  verantworten.
    Vor dem Landgericht Augsburg mussten sich zwei Männer aus den Kreisen Landsberg und Unterallgäu wegen Drogenhandels verantworten. Foto: Alexander Kaya (Symbolbild)

    Für mehrere Jahre müssen ein Unternehmer aus dem Landkreis Landsberg und sein Partner aus dem Unterallgäu wegen Drogenhandels ins Gefängnis. Wie berichtet, wurden bei der Verhaftung größere Mengen Drogen sichergestellt. Eine zentrale Rolle in dem Verfahren spielte ein verdeckter Ermittler. Ein Verteidiger beantragte wegen dessen Vorgehen die Einstellung des Verfahrens. Von einem Vorwurf nahmen Staatsanwalt und Richter Abstand, sonst wäre die Strafe noch höher ausgefallen.

    Der 43-Jährige aus dem Kreis Landsberg hatte Waffen (Baseballschläger, Tierabwehrspray, Einhandmesser, Machete mit 30 Zentimeter langer Klinge) in der Nähe der Drogen deponiert, aber nicht griffbereit, weswegen Staatsanwalt Maximilian Dauer und Richter Michael Schneider davon absahen, die Männer wegen bewaffneten Handels mit Betäubungsmitteln anzuklagen. Bei Durchsuchungen von Räumlichkeiten des 43-Jährigen fanden die Polizeibeamten 4,8 Kilogramm Marihuana, fast 2,2 Kilogramm Haschisch, 1, 2 Kilogramm Amphetamine und kleinere Mengen weiterer Drogen. Zur Last gelegt wurden den Männern zudem ein weiterer Betäubungsmittelverkauf über knapp 40 Gramm Kokain im September 2023 sowie ein gescheiterter Verkauf von vier Kilogramm Kokain für 200.000 Euro.

    Verdeckter Ermittler kommt unangekündigt zum Firmensitz im Kreis Landsberg

    Aus Sicht der Verteidiger spielte der verdeckte Ermittler eine sehr aktive Rolle. So habe dieser die sechsstellige Summe für das Kokain ins Spiel gebracht und den Unternehmer auch in seinem Firmensitz unangekündigt aufgesucht und nachgehakt, wann die Drogen geliefert werden. „Vorher ging es bei den beiden immer nur um 120 bis 150 Gramm“, argumentierte Anwalt Jörg Seubert. Sein Kollege Dr. Michael Pösl sah in dem Agieren des Ermittlers ein Verfahrenshindernis und forderte die Einstellung.

    Der Argumentationslinie folgte der Richter aber nicht. „Der Ermittler hat ihnen einen Brocken hingeworfen und sie haben sich draufgestürzt. In den abgehörten Telefonaten wird deutlich, dass sie begeistert waren, über die ganz neuen Möglichkeiten, die sich ergeben. Vom Pool und vom Auswandern war da die Rede.“ Hinzu komme, dass der Ermittler sich aufs Kokain beschränkt habe. Die sichergestellten Mengen an Marihuana und Haschisch zeigten aber, dass auch größere Mengen anderer Drogen in ihrem Besitz waren. Und das Nachfragen könne als szenetypisches Verhalten gewertet werden und nicht als „rechtsstaatswidrige Tatprovokation“. Die Kontakte des Unterallgäuers, der 2015 schon zu mehr als sieben Jahren Haft wegen Drogenhandels verurteilt worden war, ließen ein Geschäft in der Größenordnung durchaus realistisch erscheinen, äußerte der Richter.

    Polizei überwacht die Kommunikation der Männer permanent

    Der Staatsanwalt forderte für den Unternehmer – zuständig für Lagerung und Verkauf der Drogen – sieben Jahre und acht Monate Haft und für den Unterallgäuer – verantwortlich für die Beschaffung – vier Jahre und zehn Monate. Die beiden Verteidiger des Selbstständigen forderten maximal fünf Jahre für ihren Mandanten und die Verteidiger des Unterallgäuers sprachen sich für höchstens drei Jahre aus, sollte es zu keiner Einstellung kommen. Betont wurde von den Verteidigern auch, dass die Telekommunikation der Männer permanent überwacht wurde und die Drogen nicht auf dem Markt landeten. Die Beschaffung der vier Kilogramm Kokain habe die beiden Männer „überfordert“. Deren Beschaffung habe sich über eineinhalb Monate hingezogen und nicht geklappt, verwies Pösl. Positiv werteten alle Seiten, dass beide umfassende Geständnisse ablegten.

    Den zuvor nicht vorbestraften Unternehmer bewegte die wirtschaftliche Schieflage seiner Firma dazu, sich auf den Drogenhandel einzulassen. Er wurde letztlich zu sechs Jahren und sechs Monaten verurteilt. Beim Unterallgäuer, der noch unter Bewährung stand, verhängte der Richter eine Strafe von vier Jahren. Bei diesem sei das umfassende Geständnis höher zu werten, da die Beweislage „löchriger“ gewesen sei als bei seinem Partner aus dem Landkreis Landsberg. Richter Michael Schneider informierte die Männer, dass sie binnen einer Woche Revision einlegen könnten. Der Bundesgerichtshof prüfe aber nur auf Verfahrensfehler. „Billiger wird es für Sie nicht mehr.“

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