Mit einer Anzeige aufgrund fahrlässiger Körperverletzung und gegebenenfalls einem Verfahren wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit muss eine Radfahrerin rechnen, die am Mittwochnachmittag in der Landsberger Altstadt eine Fußgängerin angefahren hat.
Wie die Polizei meldet, verließ eine 18-Jährige aus dem Landkreis Landsberg ein Geschäft in der Hubert-von-Herkomer-Straße und wurde dabei von der auf dem Gehweg fahrenden 50-jährigen Pedelec-Fahrerin aus dem Landkreis Landsberg übersehen und erfasst. Durch den Zusammenstoß kam die 18-Jährige zu Sturz und verletzte sich leicht. (AZ)
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