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Landsberg: Stadt sichert sich Vorkaufsrecht für Grundstücke an der Augsburger Straße

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Stadt sichert sich Vorkaufsrecht für Grundstücke an der Augsburger Straße

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    An der Augsburger Straße in Landsberg befinden sich mehrere Zufahrten zu Gewerbebetrieben.
    An der Augsburger Straße in Landsberg befinden sich mehrere Zufahrten zu Gewerbebetrieben. Foto: Christian Rudnik

    Die von der Sandauer Brücke bis zur A96-Anschlussstelle in Landsberg verlaufende Augsburger Straße ist viel befahren. Aufgrund der zahlreichen Zufahrten zu Gewerbebetrieben wird allerdings die Führung des Fuß- und Radverkehrs entlang der Fahrbahn als problematisch erachtet. Eine mögliche Lösung findet sich im „Teilräumlichen Entwicklungskonzept Landsberg West“, das der Stadtrat bereits Ende 2014 beschlossen hat. In dem Konzept ist als Ziel formuliert, westlich der Bahnlinie und östlich der an der Augsburger Straße gelegenen Grundstücke eine neue und sichere Wegeverbindung für Passanten und Radfahrende zu schaffen. Um das Vorhaben realisieren zu können, wurde nun eine Vorkaufsrechtssatzung erlassen.

    Über einen entsprechenden Beschluss des Stadtrats Ende Juli wird in den amtlichen Bekanntmachungen auf der Internetseite der Stadt Landsberg informiert. Das Vorkaufsrecht bezieht sich demnach auf einen Teilbereich östlich der Augsburger Straße. „Durch die Vorkaufsrechtssatzung erhält die Stadt Landsberg das Recht, bei Grundstücksveräußerungen innerhalb des Satzungsgebiets als Käufer in das Grundstücksgeschäft einzutreten“, sagt Angelika Urbach, Pressesprecherin der Stadt, gegenüber unserer Redaktion. Das Satzungsgebiet umfasse mehrere Grundstücke verschiedener Eigentümer. Generell könne eine Vorkaufsrechtssatzung als Instrument eingesetzt werden, um städtebauliche Entwicklungsziele verwirklichen zu können.

    Der motorisierte Verkehr soll reduziert werden

    Zur Umsetzung des im Jahr 2014 beschlossenen Entwicklungskonzepts sei ein Grundstückserwerb durch die Stadt Landsberg aber „keine zwingende Voraussetzung“. Ungefähr die Hälfte der Wegelänge im Satzungsgebiet werde durch zwei derzeit laufende Bauleitplanverfahren abgedeckt. In diesen sei ein Fuß- und Radweg parallel zur Bahn angedacht. Unlängst war im Stadtrat bereits Thema, dass neu geplante Gebäude auf der Ostseite der Augsburger Straße in Richtung der Straße situiert sein sollen.

    Durch die neue Wegeverbindung könnte die Attraktivität des Fuß- und Radverkehrs insgesamt gesteigert und damit eine Reduzierung des motorisierten Verkehrs erreicht werden. Einen groben Zeitplan für das Vorhaben gibt es jedoch noch nicht. „Städtebauliche Entwicklungen vollziehen sich in sehr langen Zeiträumen“, so Angelika Urbach.

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