Vor dem Amtsgericht ist ein Mann aus dem Landkreis mit seinem Ansinnen gescheitert, eine Reduzierung seines Fahrverbotes von zwei Monaten zu erreichen, das durch einen Strafbefehl wegen Nötigung im Straßenverkehr und Beleidigung gegen ihn verhängt worden war. Die Staatsanwaltschaft hatte dem 55-Jährigen vorgeworfen, im August vergangenen Jahres als Motorradfahrer auf der B17 im Bereich Denklingen einen Autofahrer zunächst im zweispurigen Bereich bedrängt und dann nach einem Überholvorgang im einspurigen Bereich ausgebremst zu haben. Zudem soll er diesen mehrfach mit dem ausgestreckten Mittelfinger beleidigt haben.
Landsberg