Wegen Körperverletzung, begangen an seiner damaligen Lebensgefährtin, musste sich ein 50-Jähriger vor dem Amtsgericht in Landsberg verantworten. Die Staatsanwaltschaft warf dem in Trennung von seiner Ehefrau lebenden Gastronom aus dem Landkreis vor, seine damalige Lebensgefährtin in der gemeinsamen Wohnung gegen den Esstisch gedrückt, ihr mit der Hand ins Gesicht geschlagen und sie so heftig geschubst zu haben, dass sie zu Boden stürzte.
Der zweifache Vater bestritt die Vorfälle vor Gericht. Er räumte lediglich ein, dass es, nachdem man zunächst einige sehr schöne Monate miteinander verlebt habe, zu heftigen Auseinandersetzungen gekommen sei. Der übertriebene Genuss alkoholischer Getränke und gelegentlich auch von Marihuana hätten dazu erheblich beigetragen. Auch darüber habe man gestritten. Er habe die Zeugin am Arm gepackt, das gebe er zu, um sie zur Vernunft zu bringen, aber nicht geschlagen. Wenn sie getrunken habe, reagiere sie manchmal explosiv. Einer Freundin habe sie gewissermaßen aus heiterem Himmel ins Gesicht geschlagen und einem früheren Freund auf diese Weise die Nase gebrochen. Sie habe einen Selbstmordversuch hinter sich und sie hätten sich anlässlich ihres anschließenden Klinikbesuchs kennengelernt.
Wer hat wen zuerst gepackt?
Die ehemalige Partnerin, nun vom Gericht als Zeugin geladen, bestätigte die angespannte Situation und den häufigen Streit mit dem Angeklagten. Er habe sie mit einer Hand festgehalten und mit der anderen ins Gesicht geschlagen. Alle Einzelheiten konnte sie nicht mehr überzeugend aufklären, wie auch eine Diskussion unter den Verfahrensbeteiligten deutlich machte. Für eine Verurteilung des Angeklagten wäre dies aber Voraussetzung. Wer hat wen zuerst gepackt, um auf ihn einzureden? Zum Drogengenuss machte sie keine Angaben. Ihrem Ex-Freund habe sie das Nasenbein gebrochen, nachdem der sie geschlagen hatte. Von sich aus war sie nicht zur Polizei gegangen, eine Freundin hatte ihr dazu geraten.
Auf die den Vorfall aufnehmende Polizeibeamtin, die sichtbare Verletzungen nicht feststellen konnte, machte die Zeugin einen gefassten Eindruck. Dem Angeklagten wurde der Zugang zu der von ihm angemieteten Wohnung verwehrt, sodass er nicht wusste, wohin er mit seinen Kindern sollte, die ihn regelmäßig alle zwei Wochen besuchen. Die Zeugin ist dann aber nach Berlin gefahren und man konnte sich verständigen. Sie hatte auch keine Strafanzeige erstattet, doch die Staatsanwaltschaft maß der Angelegenheit öffentliches Interesse bei und erhob Anklage.
Ein Freispruch ist für die Richterin nicht möglich
Strafrichterin Katrin Prechtel stellte klar, ein Freispruch sei nicht möglich, regte aber an, das Verfahren gegen eine vom Angeklagten an eine gemeinnützige Einrichtung zu leistende Buße einzustellen. Der Angeklagte wehrte sich zunächst dagegen, da er nichts Strafbares gemacht habe, war nach Beratung mit seinem Verteidiger, Rechtsanwalt Felix Bredschneijder, einverstanden, an den Amyna, der sich für den sexuellen Schutz von Mädchen und Jungen einsetzt, 1500 Euro in sechs monatlichen Raten zu zahlen. Nach Zahlung der Buße wird das Verfahren eingestellt und er ist weiterhin nicht vorbestraft.
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