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Landsberg: Neues Landratsamt: Bürgerinitiative prüft rechtliche Schritte gegen Ratsbegehren

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Neues Landratsamt: Bürgerinitiative prüft rechtliche Schritte gegen Ratsbegehren

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    Das Foto zeigt die Vertreterinnen und Vertreter der Bürgerinitiative „LRA-Neubau stoppen“ Ende Oktober vor der Übergabe der Unterschriften für das Bürgerbegehren vor dem Landsberger Landratsamt.
    Das Foto zeigt die Vertreterinnen und Vertreter der Bürgerinitiative „LRA-Neubau stoppen“ Ende Oktober vor der Übergabe der Unterschriften für das Bürgerbegehren vor dem Landsberger Landratsamt. Foto: Christian Rudnik

    Die Entscheidung des Kreistags, dem Bürgerbegehren zum Neubau eines Landratsamts im Landsberger Osten ein Ratsbegehren entgegenzusetzen, ist auf viel Kritik gestoßen. Jetzt äußert sich auch die Bürgerinitiative „LRA-Neubau stoppen“ zu Wort, die mit ihrer Unterschriftensammlung das Bürgerbegehren auf den Weg gebracht hat. Wie deren Sprecher Hans-Jürgen Schulmeister mitteilt, prüft die Bürgerinitiative rechtliche Schritte.

    Die Feststellung der Rechtmäßigkeit des Bürgerbegehrens wurde in der Kreisratssitzung mit 53:0 Stimmen bestätigt. Ein Antrag der Fraktionen Die Partei, ÖDP, SPD und Grünen, den von der Bürgerinitiative vorgeschlagenen Planungsstopp für den Neubau direkt vom Kreistag zu beschließen, wurde dagegen nicht angenommen. „Dieser Antrag hätte es ermöglicht, die Kosten in Höhe von zirka 130.000 Euro für den Bürgerentscheid am 23. Februar 2025 zu vermeiden“, schreibt Hans-Jürgen Schulmeister. Stattdessen hätten sich die Fraktionen der Freien Wähler, UBV, FDP und CSU für ein „Weiter so“ ausgesprochen. Unverständlich sei nach wie vor die Tatsache, dass CSU-Bürgermeister und die Landsberger Oberbürgermeisterin Doris Baumgartl (UBV) weiterhin für das 120-Millionen-Projekt „Lechkiesel“ stimmen.

    Kritik übt die Bürgerinitiative auch am Ratsbegehren. Es stelle sich die Frage, ob die Verwaltung nach Feststellung der Rechtmäßigkeit eines Bürgerbegehrens tatsächlich ein Ratsbegehren initiieren darf. Die rechtlich fragwürdige Fragestellung werde man juristisch prüfen lassen, teilt Sprecher Schulmeister mit. „Ein erstes Ergebnis erwarten wir noch Ende dieser Woche, dieses könnte die Grundlage für mögliche rechtliche Schritte sein.“

    Bürgerinitiative: Ratsbegehren enthält „irreführende“ Informationen

    Wie berichtet, wird mit dem Beginn des Ratsbegehrens das Paritätsgebot der Landkreisverwaltung aufgehoben. Das heißt, die Bürgerinitiative muss in Sachen Information und Werbung nicht mehr gleichbehandelt werden. „Dieses ist für die Bürgerinnen und Bürger bedauerlich, eine gleichwertige Information durch beide Seiten wird so vom Landkreis unnötig erschwert.“ Zudem, so die Bürgerinitiative, enthält das Ratsbegehren „mehrere irreführende“ Informationen. So werde beispielsweise nicht auf den geplanten Sitzungssaal, das zusätzliche Büro für den Landrat und das repräsentative Foyer hingewiesen. „Diese Details werden bewusst verschwiegen, obwohl sie unnötige Baukosten verursachen und den tatsächlichen Bedarf weit überschreiten“, schreibt Hans-Jürgen Schulmeister.

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    Für den Bürgerentscheid am 23. Februar 2025 möchte die Bürgerinitiative die Bürgerinnen und Bürger umfassend über Fakten, Kosten und Auswirkungen des Projekts „Lechkiesel“ informieren. Der Landkreis habe bereits jetzt einen mittleren fünfstelligen Betrag für Werbung ausgegeben. „Wir hoffen sehr, dass dieses die letzten unnötigen Ausgaben von Steuergeldern für das absehbar gescheiterte Projekt „Erweiterungs- bzw. Neubau Landratsamt - Lechkiesel“ waren“, teilt die Bürgerinitiative mit.

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