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Landsberg: Mord oder Totschlag? Im Römerhang-Prozess wird heute das Urteil erwartet

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Mord oder Totschlag? Im Römerhang-Prozess wird heute das Urteil erwartet

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    Im Römerhang-Prozess soll am Mittwoch ein Urteil fallen.
    Im Römerhang-Prozess soll am Mittwoch ein Urteil fallen. Foto: Karl-Josef Hildenbrand, dpa (Archivbild)

    Im Mai 2021 starb ein junger Familienvater nach einer Messerattacke in einer Wohnanlage am Landsberger Römerhang. Nun könnte der Prozess nach vielen Verhandlungstagen zu einem Ende kommen, denn am Mittwoch wird vor dem Schwurgericht Augsburg das Urteil erwartet. Inzwischen haben auch die Nebenklage und die Verteidigung ihre Plädoyers gehalten. 

    Für die Tat muss sich neben dem heute 26-jährigen Hauptangeklagten auch ein mutmaßlicher Komplize wegen Nötigung und unerlaubten Waffenbesitzes verantworten. Das Verfahren gegen einen dritten Mann, der im Treppenhaus der Wohnanlage Schmiere gestanden haben soll, wurde zwischenzeitlich wegen Geringfügigkeit eingestellt. 

    Die Staatsanwaltschaft plädiert im Römerhang-Prozess auf Totschlag

    Der Staatsanwalt war mit seinem Plädoyer bereits Ende März an der Reihe und in seinen Augen konnte das Motiv für die Tat nicht aufgeklärt werden. Ein Mord aus Eifersucht, wie er noch in der Anklageschrift beschrieben wurde, sei nicht haltbar. Letztlich plädierte er beim Hauptangeklagten auf eine Freiheitsstrafe von 13 Jahren und neun Monaten wegen Totschlags und die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt für mindestens zwei Jahre. Die Zeit der Untersuchungshaft wird vom Strafmaß abgezogen. Für den Mitangeklagten forderte die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung.

    Als Nebenkläger vertritt der Landsberger Rechtsanwalt Joachim Feller das Kind des Verstorbenen. Er schloss sich beim Hauptangeklagten den Ausführungen der Staatsanwaltschaft nicht an, denn in seinen Augen ist das Mordmerkmal der Heimtücke in dem Fall gegeben. Feller stuft die Tat also als Mord ein und plädierte auf die Verhängung einer lebenslangen Freiheitsstrafe. Hinsichtlich des zweiten Angeklagten schloss sich der Landsberger Anwalt dem Antrag der Staatsanwaltschaft an.

    Die Angeklagten und das Opfer verband der Bezug zum Drogenmilieu

    Rechtsanwalt Frank Zimmermann, einer der beiden Verteidiger des Hauptangeklagten, plädierte auf Totschlag und beantragte eine Freiheitsstrafe von acht Jahren und zehn Monaten sowie die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt gemäß Paragraf 64 des Strafgesetzbuchs. Der Messerstich sei zwar unbestritten, sagt Zimmermann gegenüber unserer Redaktion. Allerdings hätten die Angeklagten das Haus kurz vor den verhängnisvollen Geschehnissen wieder verlassen wollen. Wäre das spätere Opfer sitzen geblieben, wäre in seinen Augen "nichts passiert".

    Den verstorbenen Familienvater und die Angeklagten verband der Bezug zum Drogenmilieu. Es stand jedoch lange auch eine Eifersuchtstat im Raum, wie bereits aus der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft hervorging. Demnach ereignete sich die Tat in der Wohnung einer jungen Frau, um die der mutmaßliche Haupttäter und der verstorbene Familienvater buhlten.

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