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Landsberg: Mögliche Winterfahrkarten für Schüler hängen nicht vom Wolfmüllerweg ab

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Mögliche Winterfahrkarten für Schüler hängen nicht vom Wolfmüllerweg ab

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    Der Wolfmüllerweg wird vom städtischen Bauhof im Winterdienst betreut.
    Der Wolfmüllerweg wird vom städtischen Bauhof im Winterdienst betreut. Foto: Thorsten Jordan

    Einige Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz in Landsberg bekommen im neuen Jahr vom Landratsamt keine Fahrkarte mehr ausgestellt. Zurückzuführen ist das auf die durch das neue Stadtviertel Am Papierbach verlaufende Verbindung zwischen Spöttinger Straße und Von-Kühlmann-Straße, durch die sich für so manchen der Schulweg verkürzt. Unsere Redaktion berichtete darüber in der Ausgabe am Donnerstag, 22. August. In dem Artikel wurde auch erwähnt, dass die Fahrkarten von Schülerinnen und Schülern des sozialpädagogischen Förderzentrums an der Isidor-Hipper-Straße im Landsberger Osten überprüft werden. Es hieß, dass für sie Winterfahrkarten eine Option sein könnten, da der Wolfmüllerweg im Winter nicht geräumt werde. Diese Information, die unsere Redaktion vom Landratsamt Landsberg übermittelt bekam, ist allerdings nicht richtig.

    Angelika Urbach, Pressesprecherin der Stadt Landsberg, hat sich vor diesem Hintergrund an unsere Redaktion gewandt. Mehrere verunsicherte Bürgerinnen und Bürger hätten nach dem Winterdienst am Wolfmüllerweg gefragt. „Der gesamte Wolfmüllerweg unterhalb des Schlittenberges, von der Neuen Bergstraße bis zur Bayerfeldstraße, wird vom städtischen Bauhof im Winterdienst betreut“, stellt Urbach klar.

    Wegen der Treppenanlagen zur Neuen Bergstraße könnten Winterfahrkarten ausgestellt werden

    Bedauerlicherweise habe das Landratsamt in diesem Fall aufgrund eines Missverständnisses eine falsche Information weitergegeben, sagt Pressesprecher Wolfgang Müller. Dennoch bleibe es dabei, dass die Ausgabe von Winterfahrkarten an einige wenige Schülerinnen und Schüler des Förderzentrums eine Option ist. Der kommunale Prüfungsverband hatte einen kürzeren Schulweg festgestellt, der durch das Klösterl, entlang der Neuen Bergstraße und über den Wolfmüllerweg verläuft. Dabei zu passierende, vom Klösterl und Am Seelberg ausgehende Treppenanlagen würden allerdings nur nachrangig gestreut und geräumt, so Müller. Dementsprechend wäre nicht immer eine sichere Nutzung im Winter gewährleistet, weshalb für diese Jahreszeit beschränkte Fahrkarten ausgestellt werden könnten.

    Der Landkreis hat sich an die in Bayern geltende Verordnung über die Schülerbeförderung zu halten. Die Verordnung ist im Internet einzusehen. Eine Beförderungspflicht besteht demnach, soweit der Weg zu dem Ort, an dem regelmäßig Unterricht stattfindet, für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 mit 4 länger als zwei Kilometer, für Schülerinnen und Schüler ab der Jahrgangsstufe 5 länger als drei Kilometer ist. Im Rahmen einer Prüfung des kommunalen Prüfungsverbands ist nun allerdings ersichtlich geworden, dass aufgrund neuer Begebenheiten inzwischen bei einigen Kindern und Jugendlichen, die bislang eine Fahrkarte erhalten haben, die festgeschriebene Kilometer-Grenze unterschritten wird.

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