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Landsberg: Maskenatteste ohne Untersuchung? Gericht fällt Urteil im Prozess um Kauferinger Arzt

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Maskenatteste ohne Untersuchung? Gericht fällt Urteil im Prozess um Kauferinger Arzt

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    Heute wurde das Urteil im Prozess um Maskenatteste verkündet. Links im Bild der Angeklagte und sein Verteidiger David Mühlberger.
    Heute wurde das Urteil im Prozess um Maskenatteste verkündet. Links im Bild der Angeklagte und sein Verteidiger David Mühlberger. Foto: Vanessa Polednia

    Im Verfahren vor dem Schöffengericht in Landsberg gegen einen Kauferinger Arzt und Homöopathen wurde ein Urteil gefällt. Der Mann hat laut Gericht im großen Stil falsche Gesundheitszeugnisse ausgestellt. 

    Die Vorsitzende Richterin verkündete am frühen Freitagnachmittag das Urteil: Der 60-Jährige wird wegen des Ausstellens falscher Gesundheitszeugnisse in 112 Fällen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt. Die Freiheitsstrafe wird auf Bewährung aufgesetzt, mit einer Bewährungszeit von drei Jahren. Außerdem muss der Kauferinger 10.000 Euro an ein Spital für krebskranke Kinder zahlen. Das Berufsverbot ist aufgehoben.

    Das Gericht zeigte sich davon überzeugt, dass der Arzt kaum eine der Patientinnen oder einen der Patienten untersucht hat, die ein von ihm ausgestelltes Attest zur Maskenbefreiung erhielten. Die Verteidigung hatte zuvor auf Freispruch, die Staatsanwalt auf eine Freiheitsstrafe von drei Jahren plädiert. 

    Endspurt beim Prozess gegen einen Kauferinger im Amtsgericht Landsberg. Der Arzt soll der während der Coronapandemie falsche Maskenbefreiungsatteste ausgestellt haben.
    Endspurt beim Prozess gegen einen Kauferinger im Amtsgericht Landsberg. Der Arzt soll der während der Coronapandemie falsche Maskenbefreiungsatteste ausgestellt haben. Foto: Thorsten Jordan (Archivbild)

    Kauferinger Arzt soll laut Anklage in mindestens 117 Fällen Maskenbefreiungsatteste ausgestellt haben

    Dem Angeklagten wurde zunächst vorgeworfen, zwischen Mai 2020 und Januar 2021 in mindestens 117 Fällen Maskenbefreiungsatteste ausgestellt zu haben, ohne die Empfänger der Atteste vor der Ausstellung untersucht zu haben. Fünf Verhandlungstermine fanden bisher statt, nachdem der Prozess aufgrund eines Krankheitsfalls in der Verteidigung und Problemen bei der Terminfindung aller Prozessbeteiligten mehrfach verschoben werden musste. Mittlerweile wurden auch die Verfahren gegen die mitangeklagten Frauen, die bei der Abwicklung der Atteste behilflich gewesen sein sollen, vom Hauptverfahren getrennt, um den Prozessverlauf nicht weiter zu verzögern. Der Verteidiger einer Angeklagten hatte sich am zweiten Verhandlungstag krankgemeldet. Am ersten Verhandlungstag war das Verfahren bereits gegen die andere Mitarbeiterin des Arztes abgetrennt worden, da sie sich krank abgemeldet hatte.

    Urteil im Maskenprozess: Ein Grablicht brennt am Eingang des Amtsgerichts

    Viele Zeugen und Zeuginnen wurden in den vergangenen Verhandlungsterminen gehört. Einige machten von ihrem Recht zur Aussageverweigerung Gebrauch. Das steht ihnen zu, da sie sich möglicherweise wegen einer Anstiftung zum Ausstellen eines falschen Gesundheitszeugnisses gegenüber dem Arzt schuldig gemacht haben und sich daher selbst belasten könnten. Andere machten deutlich, dass ihnen der Arzt in einer Notlage geholfen habe und zeigten sich verärgert darüber, dass den Attesten mit der Unterschrift des Angeklagten kein Glauben geschenkt werde. 

    Anfangs wurde mit Protesten vor dem Amtsgericht befürchtet, da der Angeklagte eine große Anhängerschaft hat. Die Polizei hatte sich mit einer gewissen Einsatzstärke und Absperrungen vor Ort vorbereitet. Doch zu Protesten kam es nicht. Aufgrund des öffentlichen Interessens konnten nicht immer alle Interessierten einen Platz im relativ kleinen Gerichtsaal finden. Ähnlich wie zu Beginn des Prozesses hat das Zuschauer- und Medieninteresse zur Urteilsverkündung wieder deutlich zugenommen. Nach der Urteilsverkündung warteten einige Menschen auf den verurteilten Arzt. Am Eingang brannte ein Grablicht.

    Die Bereitschaftspolizei hatte zu Beginn des Prozesses noch Absperrungen für etwaige Demonstranten aufgebaut, die aber nicht benötigt wurden.
    Die Bereitschaftspolizei hatte zu Beginn des Prozesses noch Absperrungen für etwaige Demonstranten aufgebaut, die aber nicht benötigt wurden. Foto: Thorsten Jordan
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