Solaranlagen auf den Dächern in der Landsberger Altstadt: Immer mehr Eigentümer können sich das vorstellen. Doch die Altstadtsatzung der Stadt verbietet das. Noch. Im Juli 2023 trat eine Änderung des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes in Kraft, mit der Eigentümern von Baudenkmälern grundsätzlich die Möglichkeit geben werden soll, erneuerbare Energien zu nutzen. Die Stadt will nun mit einem Solarrahmenplan darauf reagieren, der regeln soll, wo Fotovoltaik-Module sowie Fotovoltaik-Dachziegel errichtet werden dürfen und mit dessen Hilfe Bauwerber beraten werden sollen.
Landsberg
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